Das Urteil des Berner Obergerichts zum «Schlitzer-Inserat» der SVP lässt auf sich warten. Erst am kommenden Dienstag wird bekannt, wie die zweite Instanz den Fall beurteilt.
SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär waren vom Regionalgericht in Bern zu bedingten Geldstrafen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Sie zogen das Urteil weiter.
Fast fünf Stunden dauerten am Dienstag vor Obergericht die Parteivorträge. Am Schluss bekräftigten Baltisser und Bär nochmals, dass sie «nie im Leben irgendwelche rassistischen Gefühle gehabt» hätten.
Der Rechtsstreit dreht sich um ein Zeitungsinserat von 2011 mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Ein Durchschnittsleser könne das so verstehen, dass die Kosovaren allesamt Verbrecher seien, befand die erste Instanz. Eine solche Behauptung verstosse gegen die Menschenwürde.
Der Titel beziehe sich auf einen konkreten Fall, den Angriff auf einen Schweizer in Interlaken, machte Baltissers Anwalt vor Obergericht geltend. Das zeige auch die unbestrittene französischsprachige Fassung des Inserats. Dort lautete der Titel «Des Kosovars poignardent un Suisse».
Der Vertreter der beiden kosovarischen Privatkläger verlangt eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die SVP habe Stimmungsmache auf Kosten einer ethnischen Minderheit betrieben. Die Formulierung hätten Baltisser und Bär bewusst gewählt: «Sie sind Kommunikationsprofis und wussten haargenau, was sie taten.»
Bei der Gewalttat von Interlaken war ein Schweizer Schwinger von einem Mann aus dem Kosovo mit dem Messer verletzt worden. Die Polizei hatte danach zwei Kosovaren festgenommen. Der eine wurde nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuss gesetzt, der andere später wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.