SVP macht mit ihrer Durchsetzungsinitiative Druck

Die SVP setzt das Parlament bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck. Sie reichte am Freitag ihre fertig formulierte Umsetzungsinitiative ein. Damit will sie erreichen, dass kriminelle Ausländer nach strengen Regeln ausgeschafft werden.

SVP-Präsident Toni Brunner (vorne) und weitere SVP-Mitglieder reichen die Initiative ein (Bild: sda)

Die SVP setzt das Parlament bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck. Sie reichte am Freitag ihre fertig formulierte Umsetzungsinitiative ein. Damit will sie erreichen, dass kriminelle Ausländer nach strengen Regeln ausgeschafft werden.

Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat aus Sicht der SVP bereits viel zu viel Zeit in Anspruch genommen. Auch mehr als zwei Jahre nach der Annahme des Volksbegehrens liege noch keine Botschaft dazu vor, stellte SVP-Präsident Toni Brunner vor Parteivertretern und Medien in Bern fest.

Die Durchsetzungsinitiative soll der zuständigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga nun Beine machen. Das Begehren gebe das Heft wieder in die Hände des Volkes, sagte Brunner – und rief vor Sommarugas Amtssitz im Bundeshaus West: „Aufwachen“.

Minimallösung zur Umsetzung

In lediglich fünf Monaten kamen 154’982 Unterschriften für die Initiative zusammen. Damit handelt es sich laut Brunner um eine der fünf schnellsten Unterschriftensammlungen. Das Thema brenne den Menschen unter den Nägeln, begründete SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) den Sammelerfolg. Die Ausländerkriminalität sei in den letzten Monaten noch gestiegen.

Druck aufbauen soll das Begehren nicht nur in zeitlicher, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht. Brunner versteht die Durchsetzungsinitiative als Minimallösung für die Umsetzung. „Wenn das Parlament bei der Umsetzung hinter der Durchsetzungsinitiative bleibt, werden wir sie zur Abstimmung bringen“, sagte er.

Dass das Parlament den Kurs der SVP absegne, damit rechne er jedoch nicht, sagte Brunner. Die ausformulierte Durchsetzungsinitiative ist im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiative aber auch direkt anwendbar – ein Gesetz zur Umsetzung wäre nicht nötig.

Bedenken wegen Menschenrechten

Detailliert listet die neue SVP-Initiative auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss. Richter oder Staatsanwälte müssen den Landesverweis neben der Strafe automatisch aussprechen, sofern die Verurteilten in ihrem Heimatstaat nicht verfolgt werden oder ihnen Folter droht.

Wiederholungstäter werden auch bereits bei leichteren Delikten wie einfacher Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft. Ebenfalls im Katalog aufgeführt ist der Missbrauch von Sozialhilfe und -versicherungen.

Der Bundesrat hatte sich für eine Umsetzungsvariante ausgesprochen, die im Gegensatz zur SVP-Variante Verfassung und Menschenrechte beachtet. Er führte bis Ende Sommer eine Vernehmlassung zu zwei Vorschlägen durch, von denen einer von den Initianten stammte. Diesen lehnt die SVP im Nachhinein auch ab.

Zum Landesverweis soll es nach der Bundesratsvariante kommen, wenn ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist. Bagatelldelikte würden damit nicht erfasst und die Richter hätten einen Ermessensspielraum. Zudem beschränkt sich der Deliktkatalog auf schwere Verbrechen. Diese Variante lehnt die SVP als zu milde ab.

Eine Botschaft zur Umsetzung kündigte der Bundesrat für das Jahr 2014 an. Das Volk hatte die Ausschaffungsinitiative am 28. November 2010 mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen und einem Gegenvorschlag vorgezogen.

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