Christoph Blocher zieht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts in Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Strafverfahren vor Bundesgericht. Mit einer Beschwerde will er erreichen, dass die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung annulliert wird.
Die Beschwerde sei in Vorbereitung, sagte Blochers Rechtsvertreter Walter Hagger am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ).
Das Obergericht hatte vergangene Woche ein Ausstandsbegehren von Blocher gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Brunner abgelehnt. Brunner hatte in einer Fernsehsendung erklärt, bei den Hausdurchsuchungen an Blochers Wohnort sei „potenziell relevantes Beweismaterial“ beschlagnahmt worden.
Mit der Beschwerde ans Bundesgericht will Blochers Rechtsvertreter zudem die Befangenheit des Leitenden Staatsanwaltes Martin Bürgisser neu beurteilen lassen. Dessen vom Obergericht anerkannte Befangenheit gilt gemäss Hagger ab dem 23. März. An jenem Tag hatte sich Bürgisser in einem Pub in Bülach öffentlich zum Fall Blocher geäussert.
Das Obergericht hatte den Antrag auf Ausstand, den Christoph Blocher gestellt hatte, nicht mehr materiell geprüft. Bürgisser hatte sich bereits vorher freiwillig vom Fall zurückgezogen.
Die Beschwerde ans Bundesgericht zielt darauf ab, die Befangenheit Bürgissers nach hinten zu verlegen. Damit soll erreicht werden, dass die am 20. März bei Blocher durchgeführte Hausdurchsuchung annulliert wird.