Wer in der Schweiz geboren ist, soll auch bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative nicht ausgeschafft werden. Diese Meinung vertritt der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt.
«Wer hier geboren ist, soll auch nach einer Annahme der Durchsetzungsinitiative in der Schweiz bleiben dürfen», sagt Hans-Ueli Vogt in einem Interview mit der «Schweiz am Sonntag». «Secondos gehören zwar nicht zur Gemeinschaft der Schweizer Bürger, aber sie gehören zu unserer Rechts- und Sozialgemeinschaft. Aus dieser Gemeinschaft können und sollen wir Menschen nicht ausschliessen.»
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. In ihrer Stellungnahme Ende Dezember hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga unter anderem explizit davor gewarnt, dass im Falle einer Annahme in der Schweiz geborene Ausländer bei gewissen Vergehen des Landes verwiesen werden müssten.
Am 28. Februar stimmt das Volk über die Durchsetzungsinitiative ab. Mit ihr will die SVP die buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erreichen. Das Parlament hat in der Frühjahrssession entschieden, dass nur die schwersten Delikte zu einer automatischen Ausschaffung führen. Ausnahmsweise soll das Gericht zudem von einer Ausschaffung absehen können, wenn diese für den Ausländer oder die Ausländerin einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Der SVP ist diese Klausel jedoch ein Dorn im Auge.
Was ist rechtlich gesehen ein Ausländer?
Im Interview kritisiert Nationalrat Vogt denn auch, dass sich die Härtefallklausel des Umsetzungsgesetzes nicht auf den Fall der Secondos beschränke. «Das ist der ganz grosse Fehler, den das Parlament gemacht hat.» Es habe stattdessen eine Interessenabwägung vorbehalten für alle Fälle.
«Wie jede Verfassungsbestimmung werden Gerichte auch die Durchsetzungsinitiative auslegen müssen», sagte Vogt weiter. Die Initiative ziele «nicht primär auf Secondos», sondern vor allem auf schlecht integrierte Ausländer ab.
Überlege man sich, was der Sinn und Zweck der Initiative sei, dann glaube er, dass dieser Sinn und Zweck bei Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, nicht gegeben sei. Man werde sich überlegen müssen, was rechtlich gesehen ein Ausländer ist. «Dann wird man zum Schluss kommen: Ausländer im Sinne der Initiative ist nicht jemand, der hier geboren ist.»