Die SVP will eine «Alles oder Nichts»-Abstimmung in der Europapolitik unter allen Umständen verhindern. Noch vor dem Bundesrat hat sie einen eigenen Vorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative präsentiert.
Die SVP will an die bis 2002 geltende Kontingentspolitik der Schweiz anknüpfen. Jährlich soll der Bund zusammen mit den Kantonen Höchstzahlen für Zuwanderer festlegen. Diese würden alle Kategorien von Bewilligungen inklusive den Familiennachzug abdecken, wie es in einem am Freitag von der Fraktion verabschiedeten Papier heisst. Bewilligungen würden für höchstens ein Jahr ausgestellt. Niedergelassene sollen jedoch nicht unter die Kontingente fallen.
Die Kontingente würden pro Kanton festgelegt, der sie seinerseits auf Branchen und Betriebe verteilen könnte. Bewilligungen sollen nur noch erteilt werden, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt. Für das Asylwesen, die vorläufige Aufnahme und überregionale Bedürfnisse wie Grossbaustellen würde der Bund gemäss den Vorschlägen der SVP ein eigenes Kontingent erhalten.
Saisonnier-Quoten für Unternehmen
Für Grenzgänger sollen quartalsweise eigene Kontingente festgelegt werden. Die SVP-Bundeshausfraktion will sogar Grenzgänger-Quoten pro Betrieb einführen. Den Bauern und der Tourismuswirtschaft will sie mit Kurzaufenthaltsbewilligungen von maximal drei Monaten pro Jahr entgegenkommen. Diese Bewilligungskategorie soll zahlenmässig nicht eingeschränkt werden und lediglich einer Meldepflicht unterliegen, wie Nationalrat Heinz Brand (GR) vor den Bundeshausmedien darlegte.
Der Zugang zu Sozialleistungen will die SVP-Fraktion ebenfalls einschränken. Arbeitslosenversicherung soll es erst nach einer bestimmten Beitragsdauer geben. Auch für AHV und die Sozialhilfe schlägt sie eine Karenzfrist vor.
Auf konkrete Zahlen für die Kontingente wollte sich weder Brand noch Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) festlegen lassen. Gemäss dem Papier sind die gesamtwirtschaftlichen Interessen massgebend. Amstutz behaftet den Bundesrat auf die 8000 bis 10’000 Zuwanderer pro Jahr, von der dieser vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit ausgegangen war. «Aber mit einer gewissen Flexibilität», wie Amstutz betonte.
Entscheidend sei, dass die Zuwanderung spürbar zurückgehe. «Sonst ist die nächste Initiative so sicher wie das Amen in der Kirche», sagte Amstutz. Alle Vorschläge, die heute auf dem Tisch lägen, gingen jedoch in eine andere Richtung, beklagte Amstutz.
Tatsächlich gibt es noch gar keine konkrete Vorschläge. Der Bundesrat will sein Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative am 20. Juni vorlegen. Aufgeschreckt wurde die SVP jedoch von der einhelligen Ankündigung von Bundesrat und Parteien anlässlich der letzten Von-Wattenwyl-Gespräche, die Initiative konsequent umsetzen zu wollen.
Amstutz: «Schlaumeierei» des Bundesrats
Amstutz wittert darin eine Absprache mit dem Ziel, den Volksentscheid auszuhebeln. Es gehe darum, bei der EU ein vorsorgliches Nein zu den Schweizer Vorschlägen für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative abzuholen, erklärte er. Die Vorlage solle dem Volk dann im Doppelpack mit einem Rahmenabkommen über institutionelle Fragen vorgelegt werden.
«Nach dem Motto ‚Alles oder Nichts‘ will man den Volksentscheid vom 9. Februar rückgängig machen», sagte Amstutz. Das Vorgehen der Initiativ-Gegner bezeichnete er als «Schlaumeierei» mit dem Ziel, den Volkswillen «hinterhältig auszutricksen». Eine Umsetzung nach den Absichten des Bundesrats sei daher klar verfassungswidrig.
Dessen Absichten sind zwar noch nicht bekannt, jedoch hat die EU bereits deutlich Stellung bezogen: Sie will kein Rahmenabkommen über institutionelle Fragen unterzeichnen, so lange nicht klar ist, wie es mit der Personenfreizügigkeit weitergeht. Und so lange gewährt sie der Schweiz auch keinen weiteren Marktzugang.
Laut Amstutz ist es Aufgabe des Bundesrats, der EU die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative schmackhaft zu machen. Dafür müsse man den Nachbarstaaten nur die Fakten über die Zuwanderung in der Schweiz auf den Tisch legen. Dann gebe es keine Fragen mehr, sagte der Fraktionschef.