Aus Sicht der SVP wird das Schweizer Landesrecht zunehmend vom internationalen Recht verdrängt. Der Partei will deshalb in der Bundesverfassung festschreiben, dass diese dem Völkerrecht vorgeht.
Eine entsprechende Volksinitiative ist ausformuliert, wird aber vorerst noch nicht lanciert. Weil das internationale Recht zunehmend über die Verfassung gestellt werde, könne das Volk in der Schweiz nicht mehr souverän über Recht und Unrecht bestimmen, sagte SVP-Vizepräsident Christoph Blocher am Montag vor den Medien in Bern.
Die Partei arbeitet deshalb auf die Streichung jener Bestimmung in der Bundesverfassung hin, nach welcher «Bund und Kantone das Völkerrecht beachten». Nur das zwingende Völkerrecht, zu dem etwa das Verbot von Folter und Sklaverei zählt, soll noch über der Verfassung stehen.
Allerdings will die SVP eine abschliessende, lediglich fünf Punkte umfassende Aufzählung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Ein wesentlicher Teil der Partei würde aber selbst auf das zwingende Völkerrecht gerne verzichten, sagte Blocher.
In einem am Montag vorgestellten Positionspapier wird deshalb auch eine Variante ins Spiel gebracht, die das zwingende Völkerrecht aus der Verfassung entfernt. Damit müssten Volksinitiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, nicht mehr wie bisher für ganz oder teilweise ungültig erklärt werden.
EMRK unter Beschuss
In jedem Fall soll das zwingende Völkerrecht «die einzige inhaltliche Schranke für Verfassungsänderungen» sein. Damit zielt die SVP unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die von der Schweiz 1974 ratifiziert wurde und zum nicht zwingenden Völkerrecht gehört.
Die EMRK habe sich seit ihrem Abschluss 1950 in alle möglichen Bereiche ausgedehnt, hält die SVP im Positionspapier fest. Mit dem landläufigen Verständnis des Begriffs «Menschenrechte» habe das Vertragswerk teilweise kaum mehr etwas zu tun.
Ärger über Bundesrichter
Den Anstoss zur SVP-Offensive gegen das Völkerrecht gab unter anderem ein Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen Oktober, wie Parteipräsident Toni Brunner sagte.
Die Lausanner Richter hatten damals festgehalten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei nicht direkt anwendbar. Ihr Urteil begründeten sie in einem konkreten Fall unter anderem mit dem in der EMRK festgehaltenen Recht auf Achtung des Familienlebens.
Das oberste Gericht des Landes habe mit dem Urteil vom Oktober nicht zwingendes Völkerrecht über das Landesrecht gestellt, sagte SVP-Vizepräsident Blocher. Damit werde die rechtliche Souveränität der Schweiz preisgegeben.
Gegen «schleichende Europäisierung»
Neben der Arbeit der Bundesrichter stört sich die SVP bekanntlich an der Europapolitik des Bundesrats. Auch hier will die Partei mit der angestrebten Stärkung der Volksrechte Gegensteuer geben und so der «schleichenden Europäisierung des schweizerischen Rechts» entgegenwirken.
Die Angleichung des Schweizer Rechts an internationales Recht soll in jedem Fall über eine Verfassungsänderung, ein Gesetz oder einen referendumspflichtigen Staatsvertrag geschehen, so die Forderung der SVP.
Besteht ein Widerspruch zwischen Landesrecht und internationalem Recht, sollen Staatsverträge im Fall eines Vorrangs des Landesrechts neu ausgehandelt und nötigenfalls gar gekündigt werden.
Initiative ausformuliert
Gemäss Parteipräsident Toni Brunner haben die Sektionen nun drei Monate Zeit, sich zum Positionspapier zu äussern. Man erhoffe sich auch eine Diskussion ausserhalb der Parteigrenzen.
Viele der am Montag präsentierten Vorschläge zur Stärkung der Volksrechte ziehen eine Verfassungsänderung nach sich und verlangen deshalb nach einer Volksinitiative. Eine solche ist gemäss Blocher auch schon ausformuliert. Über die Lancierung eines Volksbegehrens will die Partei aber erst zu einem späteren Zeitpunkt befinden.