Swatch blitzt mit Schadenersatzklage gegen die UBS ab

Im seit Jahren schwelenden Konflikt mit der UBS um Anlageverluste hat Swatch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Zürcher Handelsgericht wies eine Schadenersatzklage ab, mit der der Bieler Uhrenkonzern von der Grossbank 24,8 Mio. Fr. plus Zinsen zurückforderte.

Swatch-CEO Nick Hayek (Archiv) (Bild: sda)

Im seit Jahren schwelenden Konflikt mit der UBS um Anlageverluste hat Swatch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Zürcher Handelsgericht wies eine Schadenersatzklage ab, mit der der Bieler Uhrenkonzern von der Grossbank 24,8 Mio. Fr. plus Zinsen zurückforderte.

Swatch hatte im Mai und im Juni 2007 auf Anraten der UBS Anteile an einem Anlagefonds erworben, die damals etwa 46,9 Mio. Fr. wert waren. Wegen des Absturzes der weltweiten Finanzmärkte, der später im Jahr und 2008 erfolgte, schrumpfte der Wert dieses Fonds massiv.

Laut dem Handelsgericht Zürich war die Swatch-Gruppe für die Art, wie sie ihr Geld anlegte, selber verantwortlich. Das Rechtsverhältnis zwischen den Partnern sei ein Anlagevertrag gewesen, der den Entscheid über die Anlagen dem Kunden und nicht der Bank überlassen habe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Swatch

«erfahrene Anlegerin»

Die Swatch Group hatte 2011 Klage gegen die Bank eingereicht, nachdem die Investitionsvehikel zum Millionengrab geworden waren. Das Unternehmen fühlte sich falsch beraten. Vermittlungsversuche und ein Gang vor den Friedensrichter waren 2010 ergebnislos verlaufen.

Laut dem Gericht konnte die UBS die Finanzkrise und deren Auswirkungen allerdings nicht voraussehen. Die Empfehlung der Bank an den Westschweizer Konzern sei angemessen gewesen, wenn man die Risikobereitschaft der Swatch Group und deren Anlageziel berücksichtige.

Die Swatch Group sei eine sachkundige und erfahrene Anlegerin, die im Konzern selber direkt 2 Mrd. Fr. verwalte. Die Partner seien sich bei der Wahl der Anlagen «auf Augenhöhe» begegnet, hielt das Gericht weiter fest.

Swatch

legt Rekurs ein

Gegen den Entscheid des Handelsgerichts kann innert 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Dies will die Swatch-Gruppe tun, die das Gericht hart kritisierte.

Das Urteil des Handelsgerichts «erstaunt uns nicht, da ja drei von fünf Gerichtsmitgliedern Vertreter der Banken sind», erklärte Swatch-Kommunikationschefin Seraina Chiesura auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Swatch Group hoffe, vor Bundesgericht dann ein Gericht zu finden, ohne Banker-Mehrheit und -Mentalität.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich ist ein Fachgericht. Weil es sich oft um komplexe Fälle behandelt, sitzen neben zwei Oberrichtern, die Berufsrichter sind, auch drei nebenamtlich tätige Handelsrichter aus der Fachwelt im Gremium. Bei den nebenamtlich tätigen Handelsrichtern handelt es sich um Personen, die in einem Unternehmen in führender Stellung tätig sind.

Das ist umstritten, weil diese Fachleute dem Verdacht ausgesetzt sind, die Interessen ihrer Branche zu vertreten statt neutral zu sein. In diese Kerbe schlägt nun der Swatch-Konzern mit seiner Kritik. Die UBS ihrerseits sieht sich bestätigt.

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