Aus dem Swisslonds-Fonds Basel-Stadt können in Zukunft auch Schwerpunkt-Projekte mit Beträgen von mehr als 100’000 Franken unterstützt werden. Die Regierung hat die Swisslos-Fonds-Verordnung entsprechend angepasst.
Bei dieser neuen Projekt-Kategorie dürfe von den Voraussetzungen für die Vergabe von Geldern abgewichen werden, teilte die Regierung am Dienstag mit. Der im übergeordnetem Recht vorgeschriebene Grundsatz der Gemeinnützigkeit dürfe aber nicht verletzt werden.
Möglich sind bei den Schwerpunkt-Projekten gemäss der Mitteilung auch Beiträge an gewinnorientierte Institutionen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unterstützung eines Projekts im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Für die bisher einzige Kategorie «Projekte» wurden nach Angaben der Regierung die Unterstützungsvoraussetzungen klarer formuliert und der Ausschlusskatalog präzisiert. Explizit hält die Verordnung nun überdies fest, dass Veranstaltungen mit regionaler Ausstrahlung oder wechselnden Programmen vom Fonds wiederkehrend berücksichtigt werden können.
Weiter wird festgehalten, dass Institutionen, die vom Kanton subventioniert werden, für Projekte Beiträge erhalten können, die nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung sind. Festgeschrieben wird in den Bewilligungsgrundsätzen zudem eine angemessene Unterstützung der Jugendkultur. Die Revision der Verordnung orientiere sich weitgehend an der aktuellen Praxis, hält die Regierung fest.