Täter in grossem Kinderpornografie-Fall im Kanton Bern verurteilt

Einer der grössten Kinderpornografie-Fälle im Kanton Bern hat am Dienstag vor Gericht mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Diese wird aber zu Gunsten einer Therapie aufgeschoben.

Ein Beamter sichtet kinderpornographisches Material zur Ermittlung (Symbolbild) (Bild: sda)

Einer der grössten Kinderpornografie-Fälle im Kanton Bern hat am Dienstag vor Gericht mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Diese wird aber zu Gunsten einer Therapie aufgeschoben.

Als der Fall 2009 aufflog, sprachen die Ermittler vom „bislang wohl grössten Fall im Kanton Bern“. Sie warfen dem Täter unter anderem vor, rund 1,5 Millionen Bilder und Filme kinderpornografischen Inhalts auf seinen Computern gespeichert zu haben.

Auch das Gericht habe es noch nie mit einem Fall vergleichbaren Ausmasses zu tun gehabt, sagte Gerichtspräsident Martin Müller am Dienstag bei der Urteilseröffnung.

Doch entscheidend sei nicht einfach die enorme Datenmenge, sondern auch deren Inhalt. „Und da haben wir ganz schlimme Dinge gesehen“, führte Müller aus. Hinweise, dass der Mann selber Kinder missbraucht hatte, verdichteten sich indessen nicht.

Kein harmloser Konsument

Der 40-Jährige ist prinzipiell geständig. Das Gericht stellte aber bei ihm gewisse Tendenzen zur Bagatellisierung fest. Der Mann sei nicht einfach ein harmloser Konsument gewesen, betonte Gerichtspräsident Martin Müller. So habe er beispielsweise zwei Internetforen für Pädophile eröffnet und sich dort aktiv beteiligt.

Der Mann ist seit zwei Jahren in einer Therapie. Diese müsse unbedingt fortgesetzt werden, kam das Gericht aufgrund eines Gutachtens zum Schluss. Strikte verboten wurde dem Mann auch der Besitz von Computern und die Nutzung des Internets.

Mit dem Urteil vom Dienstag liegt das Gericht klar näher beim Antrag des Staatsanwalts, der eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hätte es bei einer Geldstrafe von 240 Tagen zu je zehn Franken belassen wollen.

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