Tarmed-Anpassung provoziert Beschwerden

Der Bundesrat will 200 Millionen Franken pro Jahr von den Spezialärzten auf die Grundversorger umverteilen. Die Änderung im Ärztetarif Tarmed ist bereits beschlossen – doch nun haben mehrere Organisationen Beschwerden dagegen eingereicht.

Operationsbesteck während einer Herzoperation (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat will 200 Millionen Franken pro Jahr von den Spezialärzten auf die Grundversorger umverteilen. Die Änderung im Ärztetarif Tarmed ist bereits beschlossen – doch nun haben mehrere Organisationen Beschwerden dagegen eingereicht.

Sowohl der Spitalverband H+ als auch die Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR) wehren sich gegen den bundesrätlichen Eingriff in die Tarifstruktur. Sie haben am Montag beim Bundesgericht und beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingereicht, wie beide Organisationen auf Anfrage bestätigen. Der Eingriff des Bundesrates sei willkürlich, ohne betriebswirtschaftliche Grundlage und widerspreche dem Krankenversicherungsgesetz, monieren H+ und SGR.

Der Spitalverband kritisiert zudem eine Ungleichbehandlung. Durch die Änderung im Ärztetarif würden hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis besser gestellt. Werde die gleiche Leistung in einem Spital oder einer Klinik erbracht, werde dies hingegen nicht gleich hoch vergütet. Spitäler und Kliniken seien von der Besserstellung explizit ausgeschlossen.

Radiologen fürchten um Neuanschaffungen

Die Radiologen ihrerseits rechnen damit, dass rund die Hälfte der Umverteilung auf ihre Kosten geht. Durch die vom Bundesrat verordnete Tarifreduktion fehlen der Radiologie 100 Millionen Franken, schreibt die SGR in einer Mitteilung vom Juni. Das habe zur Folge, dass mittelfristig die Beschaffung neuer Geräte herausgeschoben oder gar verunmöglicht werde.

Der Ärzteverband FMH will vorerst von einer Beschwerde absehen. «Wir behalten uns aber vor, nach Inkrafttreten der Verordnung am konkreten Beispiel Beschwerde zu führen», sagte FMH-Präsident Jürg Schlup. Ein Unterverband der FMH, der Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften fmCh, reiche aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt Beschwerde ein, sagte Schlup.

Neue Tarife bereits ab Oktober

Der Bundesrat will die neue Verordnung auf den 1. Oktober 2014 in Kraft setzen. Mit der Änderung sinkt die Entschädigung für gewisse technische Leistungen. Haus- und Kinderärzte erhalten dafür einen Zuschlag von rund 9 Franken pro Konsultation in der Arztpraxis.

Die Massnahme gehört zum Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung», der massgeblich zum Rückzug der Hausarztinitiative beigetragen hat.

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