Tatverdächtiger im Tötungsdelikt Gränichen AG aus U-Haft entlassen

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Gränichen AG ist ein 48-jähriger Tatverdächtiger nach rund sieben Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein zweiter Tatverdächtiger bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Im Oktober war ein 31-jähriger Mann in einer Werkstatt erschossen worden.

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Gränichen AG ist ein 48-jähriger Tatverdächtiger nach rund sieben Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein zweiter Tatverdächtiger bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Im Oktober war ein 31-jähriger Mann in einer Werkstatt erschossen worden.

Beide Beschuldigte stehen jedoch nach wie vor im Verdacht, am Tötungsdelikt beteiligt gewesen zu sein, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Der 48-jährige Schweizer sei aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil keine Kollusionsgefahr und keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Schweizer am Tötungsdelikt in Gränichen beteiligt war.

Ein 41-Jähriger aus Bosnien- Herzegowina bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Auch gegen ihn besteht nach wie vor der dringende Tatverdacht, am Tötungsdelikt beteiligt gewesen zu sein.

Das 31-jährige Opfer war am 7. Oktober 2012 leblos in der Werkstatt im Erdgeschoss eines Hauses in Gränichen aufgefunden worden. Im Laufe der intensiven Untersuchungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die beiden Beschuldigten, das Opfer erschossen zu haben.

Über den Tathergang liegt nach wie vor keine klare und widerspruchsfreie Schilderung vor. Die Staatsanwaltschaft wird nun letzte Einvernahmen vornehmen, die psychiatrischen Gutachten in Auftrag geben und danach das Vorverfahren voraussichtlich abschliessen.

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