Die Furcht vor höheren Strafen für Steuersünder und vor einer Lockerung des Bankgeheimnisses hat auch 2014 viele zu einer Selbstanzeige bei ihrer Steuerbehörde getrieben. Ermuntert dazu werden sie von ihren Banken und Treuhändern, die das Schwarzgeld loswerden wollen.
Seit 2010, als die «kleine Steueramnestie» schweizweit in Kraft trat, können sich Steuersünder einmal im Leben straflos selbst anzeigen. Sie müssen zwar die ausstehenden Steuern der letzten zehn Jahre nachzahlen, werden aber nicht gebüsst. Auch Erben müssen mit keiner Busse rechnen, wenn sie ihnen vermachtes Schwarzgeld später offen legen.
Am Bankenplatz Genf rannten 2014 mit rund 900 Personen die Steuerzahler dem Steueramt praktisch die Türen ein, um schwarze Einkommen, Vermögen oder Erbschaften straffrei weisszuwaschen. Der Sprecher des Steueramts, Roland Godel, schätzt die Mehreinnahmen durch Nachsteuern auf 46 Millionen Franken. 2013 waren es noch 498 Selbstanzeigen gewesen.
Schwarzgeld im Ausland versteckt
Der Kanton Jura verzeichnete mit geschätzten 550 Selbstanzeigen gar mehr als doppelt so viele wie 2013 (201). Jura rechnet mit Mehreinnahmen von 22 bis 24 Millionen Franken.
2013 sei viel im Ausland platziertes Schwarzgeld zurückgeholt und offengelegt worden, schrieb der Chef des jurassischen Steueramts, François Froidevaux, auf Anfrage. Grund seien die «Ängste gewisser Steuerzahler vor einem automatischen Informationsaustausch».
Der Kanton machte es den Steuersündern bislang auch leicht: Er verliess sich auf die Angaben der Betroffenen und verlangte keine Belege. Zudem galten für Nachsteuern für Kanton und Gemeinden tiefere Steuersätze. Doch diese Offerte lief Ende Jahr aus.
Auch im Wallis stieg die Zahl der Selbstanzeigen mit bislang 173 (2013: 110) auf einen neuen Rekord. Die Steuerverwaltung gab als Grund den «immer grösser werdenden Willen der Steuerzahler, Banken und der Berater an, Unversteuertes nachträglich straffrei zu deklarieren».
Ablasshandel?
Auch die Walliser wollen es den Steuerzahlern leichter machen: Im vergangenen Dezember beschloss der Grosse Rat, dass Steuersünder 2016 nur noch 20 Prozent der eigentlichen Steuerschuld bezahlen müssen, später 30 Prozent.
Im Tessin segnete das Volk bereits im vergangenen Mai einen um 70 Prozent tieferen Satz für Nachsteuern ab. Doch dieser wegen der Ungleichbehandlung als Ablasshandel kritisierte Steuererlass ist durch einen Rekurs vor Bundesgericht blockiert. Nach Angaben der SP legten dennoch 440 Steuersünder im Kanton ihr Schwarzgeld offen, fast doppelt so viele wie 2013. Inzwischen prüft auch Freiburg tiefere Steuersätze für Nachsteuern.
Kein Kavaliersdelikt
Auch ohne Steuererlass kletterten in einigen Kantonen die Selbstanzeigen auf neue Rekordwerte: In Zürich waren es 1500 (2013: 1300). Kanton und Gemeinden nahmen so 73 Millionen Franken ein, der Bund 20 Millionen Franken.
Solothurn verzeichnete 333 Selbstanzeigen , 47 mehr als 2013. Unter anderem spielte dabei nach Ansicht des Chef des Steueramts des Kantons, Marcel Gehrig, der «Druck der Banken» und die «Empfehlung der Berater» eine Rolle.
Gehrig sieht zudem einen «Wertewandel». Die Zeiten, als Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt gewesen sei, seien vorbei, hatte bereits 2013 der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, der Zuger Regierungsrat Peter Hegglin, festgestellt.