Der Aargauer Regierungsrat hat seinen Entscheid erläutert, dass im Kanton neben den Helikoptern der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) auch eine TCS-Maschine zum Einsatz kommt. Für eine staatliche Planung der Luftrettung bestünden keine Rechtsgrundlagen.
Der Markteintritt eines weiteren Luftrettungsunternehmens sei grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen für eine Bewilligung vorhanden seien. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, SVP, EVP und GLP.
Die Alpine Air Ambulance (AAA), an der auch der TCS beteiligt ist, verfügt gemäss Regierungsrat im Aargau über eine kantonale Bewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen. Die AAA habe einen Anspruch auf diese Bewilligung, weil sie alle vom Gesetz vorgeschriebenen Rahmenbedingungen erfülle.
Der im Birrfeld stationierte TCS-Helikopter der AAA sei bei gegebener Verfügbarkeit ein zusätzliches Einsatzmittel und sei für den Kanton mit keinen Kosten verbunden. Die Rega werde weiterhin beigezogen. Sie führe Rettungseinsätze sowie Verlegungsflüge im Kanton Aargau durch, wenn die TCS-Maschine nicht abrufbar sei.
Auch Windenrettungen würden von der Rega geleistet. «Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass das geeignete und am schnellsten verfügbare Rettungsmittel eingesetzt wird», hält der Regierungsrat fest. Bei Einsätzen im unteren Fricktal werde in erster Linie die Rega aufgeboten.
Meinungsdifferenzen bei Einsatzzentrale
Auch wenn der TCS-Helikopter nicht das ganze von der Rega angebotene Spektrum abdecke, rechtfertige sich der Einbezug dieser Maschine in das Rettungsdispositiv.
Der Regierungsrat räumt in seiner Antwort jedoch ein, dass bei der Einsatzzentrale 144 im Kantonsspital Aarau die Meinungen wegen des Einbezugs des TCS-Helikopters auseinandergehen.
Es wäre gemäss Regierungsrat «schlichtweg unverständlich», bei medizinischen Notfällen ein die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllendes Angebot nicht zu nutzen und den Patienten medizinische Hilfe zu verweigern, die mitten im Kanton zur Verfügung stehe.
Die Gönnerinnen und Gönner der Rega haben keine finanziellen Nachteile zu befürchten, wie der Regierungsrat weiter schreibt. Die AAA habe zugesichert, allfällige von den Versicherungen ungedeckte Kosten nicht bei den Patienten einzutreiben.
Für die rund 5,5 Millionen Nicht-Rega-Gönner in der Schweiz ergebe sich kein Unterschied, ob ein TCS- oder ein Rega-Helikopter zum Einsatz komme.