Beim Thema „Sparpaket“ sind sich die Kommissionen des Baselbieter Landrats nicht einig geworden. Unterschiedliche Positionen zeigen sich insbesondere im Bildungsbereich und beim Öffentlichen Verkehr (ÖV).
Insgesamt führe kein Weg am Sparpaket vorbei, wenn der Kanton finanziell wieder auf die Beine kommen solle, schreibt die Finanzkommission (FIK). Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, nahmen aber sie und die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) bei einzelnen Sparmassnahmen unterschiedliche Haltungen ein.
So ist die FIK dafür, dass die Zweijährige Berufsvorbereitende Schule (BVS 2) zwecks Einsparungen in ein einjähriges Brückenangebot überführt wird. Die BKSK hat jedoch anders entschieden. Ebenso will die FIK die Zahl der Pflichtlektionen für Fachlehrer der Sekundarstufe I und II erhöhen, die BKSK jedoch nicht.
Knappe Entscheide gab es gemäss der Mitteilung zudem beim Öffentlichen Verkehr. So soll zwar gemäss der FIK sowie der Bau- und Planungskommission des Landrats (BPK) der Fahrplan auf bestimmten Buslinien ausgedünnt werden; dieser Entscheid sei in den zwei Kommissionen jedoch bloss mit einer Stimme Differenz gefallen.
Unterstützung für Weiteres
Weiter als die Regierung gehen wollen andererseits die FIK und die BKSK in einer weiteren Bildungsfrage: Demnach sollen künftig die Gemeinden entscheiden, ob und wieviel sie an Beiträgen an Privatschulbesuche ausrichten wollen.
Unterstützt werden weiter laut FIK ein Selbstbehalt beim Steuerabzug für selbstgetragene Krankheitskosten, das Zusammenlegen der sechs Bezirksgerichtskreise zu zwei Zivilgerichtskreisen mit Sitz in Sissach und Arlesheim und des ganzen Zivilrechtsbereichs, die Aufhebung des Amtsnotariats und der Verkauf der Schlösser Bottmingen und Wildenstein.
„Unvermeidlich“ nennt die FIK den von der Regierung vorgesehenen Stellenabbau beim Kanton. Die Regierung gehe von je 50 Frühpensionierungen und Entlassungen aus, heisst es in der Mitteilung. Ob es wirklich zu 50 Entlassungen komme, sei indes „im Moment nicht abzuschätzen“. Für allfällige Unterstützungen bei Entlassungen hat der Landrat die Rechtsgrundlagen bereits verabschiedet.
Volksabstimmung am 17. Juni
Der Landrat will die Beratung des Sparpakets am 8. März aufnehmen; fortgesetzt werden dürfte sie am 2. und wohl auch am 29. März. Wird bei einer Gesetzesänderung im Parlament das Vier-Fünftel-Mehr verfehlt, entscheidet das Volk. Die Änderungen betreffend Zivilgerichtskreise und Bezirke müssen zudem zwingend vors Volk, da dazu die Verfassung geändert werden muss.
Als Termin für eine Volksabstimmung ist der 17. Juni vorgesehen. Dann soll laut der FIK auch über die hängigen Volksinitiativen abgestimmt werden, die sich gegen die geplanten Einsparungen im Bildungsbereich und beim ÖV richten.