Teilrevision des Solothurner Steuergesetzes ist behandlungsreif

Die Teilrevision des Solothurner Steuergesetzes ist reif für die Behandlung im Kantonsrat. Nach der Vernehmlassung brachte die Regierung nur noch geringfügige Änderungen an. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2016 geplant.

Die Teilrevision des Solothurner Steuergesetzes ist reif für die Behandlung im Kantonsrat. Nach der Vernehmlassung brachte die Regierung nur noch geringfügige Änderungen an. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2016 geplant.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verzichtet die Regierung aufgrund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren auf das Zusammenrechnen von Vorsorgeleistungen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren bezogen werden. Sie sei aber weiterhin der Ansicht, dass der Steueroptimierung im Bereich von Vorsorgeleistungen Grenzen gesetzt werden müssen, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Deshalb sollen früher bezogene Altersleistungen zur Bestimmung des Steuersatzes hinzugerechnet werden, wenn eine Person ihre Vorsorgekapitalien verteilt auf mehr als drei Jahre bezieht. Eine entsprechende Regelung soll im Solothurner Steuergesetz verankert werden.

Neu in den Gesetzesentwurf aufgenommen hat der Regierungsrat Änderungen bei den Verjährungsbestimmungen im Steuerstrafrecht. Er übernimmt damit Anpassungen im Bundesrecht, welche die Eidgenössischen Räte im vergangenen Herbst beschlossen hatten. Die auf Grund von Übergangsbestimmungen zum Teil überlangen Verjährungsfristen erhalten dadurch wieder eine sachgerechte Dauer.

Ansonsten hat die Solothurner Regierung den Gesetzesentwurf so übernommen, wie er ihn in die Vernehmlassung geschickt hatte. Die Vorschläge fanden mehrheitlich bis überwiegend die Zustimmung von Parteien und Organisationen.

Die Teilrevision hat Mehreinnahmen bei den Staatssteuern von 3,5 Millionen Franken zur Folge. Diese werden erstmals 2017 wirksam.

Nächster Artikel