Die Telekombranche in der Schweiz nimmt den Jugendmedienschutz in die eigenen Hände. Mehrere Unternehmen und der Branchenverband haben eine Initiative lanciert und wollen bis Ende Jahr konkrete Massnahmen umsetzen.
Ausgearbeitet wurde die Initiative vom Schweizerischen Verband der Telekommunikation (asut) zusammen mit Swisscom, Salt, Sunrise und UPC, wie asut am Freitag mitteilte. Die Unternehmen wollen unter anderem Sperrmöglichkeiten für Video-on-Demand-Dienste anbieten.
In Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) des Bundes wollen sie weiter den Zugang zu Kinderpornografie sperren. Als Hosting-Provider wollen sie ihre Geschäftspartner anhalten, sich an den Jugendschutz zu halten.
Zur Initiative gehören auch Informationen über Software zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Informationen über Jugendmedienschutz und – über KOBIK hinaus – der Austausch mit Behörden und interessierten Organisationen. Ebenso müssen die Unternehmen einen Beauftragten für Jugendmedienschutz bestimmen.
Die nun lancierte Initiative können alle Fernmeldeunternehmen mit unterzeichnen. Sie gibt den Unternehmen vor, die Massnahmen bis Ende Jahr umzusetzen und sie soll regelmässig von externer Seite überprüft werden.
Die Initiative ist seit Freitag in Kraft. Ziel sei, nun auch kleinere Anbieter anzusprechen und als Unterstützer zu gewinnen, sagte Christian Grasser, Geschäftsführer von asut, der Nachrichtenagentur sda. Anschliessen kann sich jedes Unternehmen, das in der Schweiz Telefon- und Internetanschlüsse anbietet.
Angesprochen sind unter anderem Kabel-TV-Anbieter. Der Initiative anschliessen können sich zum Beispiel auch städtische Werke, die Glasfaser-Netze erstellen und darüber auch eigene Produkte anbieten.
Nach Ansicht des Bundesrates sind Jugendliche in der Schweiz nicht genügend geschützt vor für sie nicht geeigneten Filmen oder Computerspielen. Die Telekommunikations- und Internetprovider kämen ihrer Selbstverpflichtung im Jugendschutz nur ungenügend nach, stellte der Bundesrat vor rund einem Jahr fest.
Er kündigte damals an, bis im Sommer 2016 zu prüfen, ob eine bundesgesetzliche Regelung von Zugangs- und Abgabebeschränkungen zielführend wären und wie diese auszugestalten wäre. Laut asut wurden in der Initiative Erkenntnisse aus dem Projekt «Jugend und Medien» des Bundes berücksichtigt.