Nach dem Ja an der Urne im September 2013, hat am Montag auch das Tessiner Parlament dem «Burka-Gesetz» grünes Licht gegeben. Damit ist es im Tessin künftig verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten zu verschleiern.
Der Sitzungstag zum Burka-Gesetz fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt: Beim Eingang des Parlamentsgebäudes wurde provisorisch ein Metalldetektor aufgestellt.
Das von der Tessiner Bevölkerung angenommene Verbot der Vollverschleierung verbietet das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. Gemäss Regierungsbotschaft gilt dies in gleichem Masse für Sportfans, die sich vermummen oder Demonstrierende, die Helme tragen.
Die vorberatende Kommission forderte in der Parlamentsdebatte jedoch erfolgreich, dass das Tragen des Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers in einem gesonderten Gesetz geregelt wird. Dieses ad hoc Gesetz umfasst neun Artikel und will auch die Integration und den sozialen Austausch fördern.
Das Gesetz über die öffentliche Ordnung hingegen wird um ein strenges Vermummungsverbot ergänzt. Mit getrennten Gesetzen will das Tessiner Parlament verhindern, dass verhüllte Frauen mit Hooligans oder maskierten Demonstranten gleichgestellt werden. Die Strafen für mögliche Vergehen werden zwischen 100 und 10’000 Franken liegen.
Keine Ausnahme für Touristinnen
Für Besucherinnen und Besucher sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Laut dem Kommissionsbericht sollen sie bereits am Flughafen oder an Zollstellen über das Verhüllungsverbot im Kanton informiert werden. So könnten «böse Überraschungen» vermieden werden. Dies sei unter anderem im Interesse der Tourismusindustrie.
Diese zählte im vergangenen Jahr 40’000 Menschen aus dem Mittleren Osten – Tendenz steigend. Vor allem durch diese kaufkräftige Besucherklientel erhoffen sich Hoteliers und der Detailhandel im Tessin, die Verluste durch ausbleibende EU-Gäste ausgleichen zu können.
Wann das Tessiner Gesetz in Kraft tritt, muss nun noch vom Staatsrat festgelegt werden – ein parlamentarischer Antrag, der einen genauen Termin forderte, wurde abgelehnt.
Ein Vorbild, viele Hürden
Das verabschiedete Gesetz ist vom französischen Recht inspiriert – die Grosse Kammer des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigte das französische «Burkaverbot» im Juli 2014.
Der Bundesrat und das Parlament kamen ebenfalls zum Schluss, dass das Tessiner Verhüllungsverbot bundesrechtskonform ausgelegt werden kann. Allerdings erachtete es der Bundesrat als nicht für sinnvoll: Nur wenige Menschen trügen in der Schweiz Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen.
Geht es nach dem Will des Egerkinger Komitees, wird das Tessiner Verhüllungsverbot auch national umgesetzt. Politiker um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann haben Ende September ihre Volksinitiative für ein schweizweites Verhüllungsverbot den Medien vorgestellt.