Der Kanton Tessin verlangt vom Bund, dass er künftig autonom über seine Zuwanderung entscheiden darf. Er fordert eine regionale Schutzklausel.
Man solle die Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarkts im Südkanton gesondert berücksichtigen, forderte der Tessiner Staatsrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Anlass zur Teilrevision ist die Umsetzung der Einwanderungsinitiative.
Der Kanton befinde sich innerhalb des europäischen Wirtschaftsgefüges in einer aussergewöhnlichen Situation. Er sei auch ein Beweis dafür, dass die Personenfreizügigkeit in diesem Bereich nicht funktioniere, argumentiert die Tessiner Regierung. Deshalb sei es nötig, strengere Kontingente einzuführen und Massnahmen zu ergreifen, die die einheimische Bevölkerung bevorzugen.
Der Kanton Tessin erteilte darüber hinaus dem ehemaligen Staatssekretär und jetzigen ETH-Professor Michael Ambühl das Mandat für einen Vorschlag für eine mögliche Tessiner Schutzklausel. Diese soll darauf Rücksicht nehmen, dass sich die Rahmenbedingungen bei Arbeitslosigkeit, Gehalt, Lebenshaltungskosten und Steuerbelastung im Tessin grundlegend von denen im benachbarten Italien unterscheiden.
Ambühl hatte bereits im vergangenen Jahr die Idee einer Schutzklausel als Lösungsweg für die Verhandlungen mit der EU vorgeschlagen. Für die EU ist das Prinzip des freien Personenverkehrs nicht verhandelbar.
Im Tessin war die SVP-Einwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 mit 68,2 Prozent der Stimmen angenommen worden. Das war schweizweit ein Rekordergebnis.