Thailänder im Prozess um Menschenhändler-Ring verurteilt

Ein Bordell-Betreiber ist am Montag in Bern wegen gewerbsmässigen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Im Salon des Thailänders arbeiteten sieben Opfer des kürzlich aufgeflogenen Menschenhändler-Rings.

Aktivistinnen demonstrieren in Bern gegen Frauenhandel (Archiv) (Bild: sda)

Ein Bordell-Betreiber ist am Montag in Bern wegen gewerbsmässigen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Im Salon des Thailänders arbeiteten sieben Opfer des kürzlich aufgeflogenen Menschenhändler-Rings.

Die Frauen und Transvestiten aus Thailand waren mit der Aussicht auf guten Verdienst in die Schweiz gelockt worden. Dass es um Geld gegen Sex ging, war ihnen klar. Nicht bewusst war den meisten, dass sie sich massiv verschulden mussten, bevor sie allenfalls ein klein wenig Geld verdienen konnten.

30’000 Franken mussten sie den Drahtziehern für die Reise zahlen. Das Geld stotterten sie mit Prostitution ab. Von ihrem Verdienst mussten sie aber auch noch den Berner Bordellbesitzer zahlen, der sich für Miete, Essen und Werbeaktionen entschädigen liess.

Das führte laut Staatsanwaltschaft dazu, dass die Prostituierten praktisch den ganzen Sex-Lohn abliefern mussten. Nach der Tilgung der Schulden kehrten die meisten in ihre Heimat zurück. Der Fall flog auf, als sich eine Prostituierte aus dem Berner Bordell an die Kantonspolizei wandte.

Wie kürzlich bekannt wurde, soll der Menschenhändler-Ring insgesamt mehr als 50 Thailänderinnen ausgebeutet haben. Sie arbeiteten unter anderem in Bordellen in Bern, im Thurgau und im Solothurnischen. Die mutmassliche Chefin des Rings steht nächsten Frühling in Bern vor Gericht.

Der am Montag verurteilte Bordellbesitzer verdiente offensichtlich gut. Er verschob fast eine halbe Million Franken nach Thailand, weshalb er auch wegen Geldwäscherei verurteilt wurde.

Der 45-jährige Thailänder ist geständig. Er zeigte bei der Aufarbeitung des Falls „eine gewisse Einsicht“, wie die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland in ihrer Urteilsbegründung festhielt.

Sie wies auch darauf hin, dass aus Sicht der drei Richterinnen nur in sieben von zwölf Fällen der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt sei. In fünf weiteren Fällen seien die Thailänderinnen auf anderem Weg zur Sexarbeit in Bern gekommen, oder man wisse schlicht zu wenig über die Umstände.

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