Das Regionalgericht in Thun hat am Mittwoch zwei Fans des FC Thun wegen Zündens von Fackeln zu Geldstrafen verurteilt. Ein dritter Mann – ein «Capo» – wurde vom Vorwurf freigesprochen, die orchestrierte Pyro-Aktion vom Februar 2014 im Stadion angeführt zu haben.
Der Fall geht auf den 22. Februar 2014 zurück, als die Thuner Fankurve vor dem Heimspiel gegen den FC Sion mit einem grossen Transparent und Leuchtfackeln gegen das verschärfte Hooligan-Konkordat protestierte. Gleichzeitig wurden vor dem Stadion Feuerwerkskörper gezündet.
Für den Thuner Einzelrichter war unbestritten, dass es sich dabei um eine organisierte und geplante Aktion gehandelt hatte. Doch verfüge er über keine Anhaltspunkte darüber, wer der massgebliche Drahtzieher hinter dem Abbrennen der Pyros gewesen sei, sagte er.
Der «Capo», wie die Anführer und Stimmungsmacher in der Fankurve genannt werden, wurde deshalb nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» («im Zweifel für den Angeklagten») freigesprochen. Es sei nicht zu beweisen, dass der Mann eine wichtige Rolle beim Zünden der Pyros gespielt habe, sagte der Gerichtspräsident.
Von Überwachungskamera gefilmt
Verurteilt wurden jedoch zwei junge Männer, die Fackeln gezündet haben sollen. Zum Verhängnis wurde beiden, dass sie auf den Bildern der Überwachungskameras aufgrund ihrer Markenschuhe identifiziert werden konnten, obwohl ihre Gesichter vermummt waren.
Sie wurden wegen Verstössen gegen das Sprengstoffgesetz sowie das Thuner Ortspolizeireglement zu Geldstrafen von je 40 Tagessätzen à 100 bzw. 110 Franken verurteilt.
Der Fall gelangte nur deshalb vor Gericht, weil die drei Männer sich gegen die Strafbefehle gewehrt hatten, die ihnen die Staatsanwaltschaft im Juli 2014 aufgebrummt hatte.
Andere Aktivisten aus der Fankurve – unter ihnen zwei weitere «Capos» – hatten die Strafbefehle akzeptiert oder die Einsprachen vor der Gerichtsverhandlung zurückgezogen. Ein weiterer Fan, der die Aktion gefilmt hatte, erschien am Mittwoch nicht zur Verhandlung, weshalb auch die gegen ihn verhängte Geldstrafe rechtskräftig ist.