Die Stadt Thun gewährt dem finanziell angeschlagenen FC Thun einen Überbrückungskredit von maximal 500’000 Franken. Das Thuner Stadtparlament hat am Freitag dem Geschäft nach emotionaler Debatte letztlich deutlich zugestimmt.
Zu reden gab vor allem die Tatsache, dass öffentliche Gelder für einen Profi-Fussballclub fliessen sollen. Bis anhin war dies in der Stadt ein Tabu.
Ende November machte sich die Stadtregierung daran am ehernen Grundsatz zu rütteln. Der lokale Fussballverein stehe finanziell vor dem Abgrund. Es gehe nicht nur um den Profisport, sondern auch darum die Juniorenabteilung nicht zu gefährden, führte Stadtpräsident Raphael Lanz aus. Fliesse kein Geld, müsse der Verein Konkurs anmelden.
Um die Notlage des Vereins abzufedern schlug die Stadtregierung einen zinsfreien, aber rückzahlbaren Kredit vor. Bedingung war, dass sich auch die lokale Bevölkerung und die Wirtschaft für den FC Thun engagieren. Diese Bedingung sah die Stadtregierung wenig später erfüllt.
Die Ankündigung der Stadtregierung löste nicht nur eitel Freude aus. Im Stadtparlament wurden Vorbehalte gegen diesen Sündenfall laut, mit dem nun ein Präjudiz geschaffen werde.
Die meisten Fraktionen waren gespalten. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, einen Profisportverein finanziell auszuhalten, argumentierten die Gegner der Finanzspritze. Es müsse andere Mittel und Wege geben, den FC Thun finanziell über die Runden zu bringen.
Ausserdem leiste die öffentliche Hand bereits einen grossen Beitrag im Zusammenhang mit den Sicherheitskosten, die bei Fussballspielen entstünden. Und dann sei es auch alles andere als sicher, ob der FC Thun das Darlehen je einmal zurückzahlen könne.
Wenn der Verein Konkurs gehe, sei der Schaden weit grösser, konterten die Befürworter. Es gehe ja nicht nur um Profisport, sondern auch um den Nachwuchs. Dort leiste der FC Thun viel Arbeit, nicht zuletzt auch bei der Integration. Zudem würde die ganze Region einen Imageschaden erleiden, wenn die Finanzhilfe nicht gewährt würde.
Das Thuner Stadtparlament überwies das Geschäft schliesslich mit 30 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.