Der frühere Radprofi und überführte Dopingsünder Jan Ullrich muss vor Gericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell erhebt gegen den Deutschen wegen eines Verkehrsunfalls Anklage.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Ullrich am Abend des 19. Mai des vergangenen Jahres im Auto zu schnell und – zum zweiten Mal an jenem Tag – unter Alkoholeinfluss von Happerswil in Richtung Illighausen im Kanton Thurgau gefahren.
Bei einer Kreuzung in Mattwil fuhr er zuerst einem stehenden Fahrzeug ins Heck. Danach kollidierte Ullrich frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Angeklagt wird er deshalb wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand.
Das Höchststrafmass sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, sagte Stefan Haffter, Medienverantwortlicher der Staatsanwaltschaft. Beides könne bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden.
Ullrich hatte zugegeben, den Unfall unter Alkoholeinfluss und bei erhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Eine Atemluftprobe hatte 1,4 Promille ergeben. Es sei unverzeihlich, dass er sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe, zitierte die Nachrichtenagentur dpa eine Woche nach dem Unfall den 41-Jährigen.