Die Atomschmuggel-Affäre um Friedrich Tinner und seine beiden Söhne Urs und Marco nähert sich einer diskreten Erledigung. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat den Tinners im Rahmen des abgekürzten Verfahrens die Anklageschrift zur Zustimmung geschickt.
Wie bereits Mitte November bekannt wurde, hat sich die BA im Fall Tinner für die Durchführung des abgekürzten Verfahren entschieden. Diese erst seit Anfang Jahr bestehende Möglichkeit bedeutet eine Art „Vereinbarung“ zwischen der Anklage und den Angeschuldigten über die vorgeworfenen Tatbestände und das Strafmass.
Maximal fünf Jahre Gefängnis
Die BA hat am Freitag nun einen Bericht im „Tages-Anzeiger“ und im „Bund“ bestätigt, wonach sie Friedrich Tinner sowie seinen Söhnen Urs und Marco Tinner die entsprechende Anklageschrift zugestellt hat. Laut BA werden sie darin wegen Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz angeklagt.
Die Tinners haben zehn Tage Zeit, der Anklage und dem vorgeschlagenen Strafmass zuzustimmen, das im abgekürzten Verfahren maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen kann. Willigen sie ein, wird die Anklageschrift ans Bundesstrafgericht übermittelt. Das Gericht führt anschliessend eine Hauptverhandlung durch.
Kein Beweisverfahren
Ein Beweisverfahren, bei dem im Normalfall etwa durch Zeugenbefragungen der genaue Sachverhalt ermittelt wird, findet dabei nicht mehr statt. Allerdings kann das Gericht frei darüber befinden, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens überhaupt angebracht ist.
Segnen die Richter in Bellinzona den Deal mit den Tinners jedoch ab, werden die genauen Umstände ihrer Tätigkeit sowie die Rolle der Schweiz und der USA wohl nie restlos geklärt werden. Das mittlerweile in die BA integrierte Eidg. Untersuchungsrichteramt hatte seinen Schlussbericht zum Fall Tinner Ende 2010 vorgelegt.
Untersuchungsrichter Andreas Müller lastete den Tinners darin an, seit den späten 1970er Jahren im Netzwerk des pakistanischen „Vaters der Atombombe“ Abdul Qadeer Khan an der Urananreicherung zur Produktion von Atomwaffen mitgewirkt zu haben.