Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für einen Mann, der vor drei Jahren seine knapp drei Wochen alte Tochter gequält und beinahe erdrosselt hatte, stark erhöht. Der 27-jährige Schweizer wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Das Obergericht verurteilte den Mann aber nicht wie die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher einfacher Körperverletzung. Trotzdem erhöhte es wegen des schweren Verschuldens die Strafe von acht auf elf Jahre.
Die Tat des Angeklagten sei sinnlos, unverständlich und nicht einfühlbar, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung am Mittwoch.
Kurz nach der Tat hatte der Mann Eifersucht als Tatmotiv angegeben. So habe er aufgrund einer Beziehung seiner Freundin zu einem anderen Mann an seiner Vaterschaft gezweifelt und die Wut am Kind ausgelassen. Später sagte er, er habe im Affekt gehandelt, da er ausgerastet sei.
Mit heisser Milch im Schoppen den Mund verbrüht
Gemäss Anklageschrift hatte der Beschuldigte während der Abwesenheit seiner Lebenspartnerin seinem Kind einen Schoppen mit viel zu heisser Milch verabreicht und ihm damit absichtlich den Mund verbrüht. Als der Säugling schrie, brach er ihm mehrere Rippen.
Wenig später würgte er die Tochter so lange, bis sie blau anlief und zu schreien aufhörte. Bei weiteren Übergriffen brach der Vater dem Baby beide Oberarme. Die Tochter kam gemäss Anklage nur dank glücklichen Umständen mit dem Leben davon.
Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Bülach im Mai 2011 – acht Jahre Freiheitsentzug wegen versuchten Mordes – hatten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung Berufung eingelegt.
Keine Bindung zum Kind gehabt
Vor Obergericht sagte der Vater, er habe damals keine Bindung zu seiner Tochter gehabt. Er zeigte auch Gefühle, als er weinte und von seiner Partnerin, die immer noch zu ihm hält, getröstet wurde.
Gemäss Staatsanwalt hatte der Beschuldigte das Kind vernichten wollen, allein deshalb, weil er geglaubt habe, er sei nicht der Vater. Er beantragte 16 Jahre Freiheitsentzug.
Für den Verteidiger handelte es sich um einfache Körperverletzungen oder versuchten Totschlag, im schlimmsten Fall um einen Tötungsversuch. Er setzte sich für eine Strafe von höchstens vier Jahren ein.
Das Obergericht verneinte einen versuchten Mord, weil der Täter den Tod seiner Tochter nur in Kauf genommen habe. Ein direkter Vorsatz zur Tötung sei ihm nicht nachzuweisen.
Es erhöhte die Strafe aber auf elf Jahre. Ein Gutachten habe keine Einschränkung der Schuldfähigkeit festgestellt. Das Obergericht wertete die strafmindernden Punkte weniger stark als die Vorinstanz. Rund drei Jahre hat der Verurteilte bereits verbüsst.