Tochter hat Mutter mit Hirsch-Skulptur angeblich nicht töten wollen

Eine über 50-jährige Schweizerin hat in Küsnacht ZH ihrer Mutter ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und mit einer Hirsch-Skulptur auf den Kopf geschlagen. Vor dem Bezirksgericht Meilen bestritt sie jegliche Tötungsabsicht. Das Urteil wird im Laufe des Monats erwartet.

Küsnacht an der Goldküste: Hier kam es zu der Hirsch-Skulptur-Tat (Bild: sda)

Eine über 50-jährige Schweizerin hat in Küsnacht ZH ihrer Mutter ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und mit einer Hirsch-Skulptur auf den Kopf geschlagen. Vor dem Bezirksgericht Meilen bestritt sie jegliche Tötungsabsicht. Das Urteil wird im Laufe des Monats erwartet.

„Ich wollte meine Mutter nur verletzen“, erklärte die Frau und sprach von einer Strafaktion ihrer Mutter gegenüber. Sie büsse jeden Tag für die Tat, sagte sie vor den Schranken des Gerichts. Die Frau befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Laut Staatsanwalt handelte es sich jedoch um einen geplanten und versuchten Mord. Das Tatmotiv sei für ihn klar Geldgier. Denn die geschiedene Beschuldigte und dreifache Mutter lebte bereits längere Zeit in desolaten finanziellen Verhältnissen. Der Tod der reichen Mutter, die ihr immer wieder Geld gegeben hatte, wäre die Lösung ihrer Probleme gewesen.

Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Er gestand der Beschuldigten aufgrund einer Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit im leichten Grade zu.

Der Rechtsvertreter der Mutter forderte ein Schmerzensgeld von 15’000 Franken und erklärte, dass es seiner Klientin heute schlecht gehe. Sie leide seit der Tat an massiven Ängsten und beanspruche therapeutische Unterstützung. Die Geschädigte sei eine sanfte und liebevolle Mutter gewesen.

Geld als «demütigendes Geschenk» bezeichnet

Der Verteidiger plädierte wegen versuchter schwerer Körperverletzung für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Mutter sei tyrannisch gewesen und habe ihre Tochter als Kind auch öfters geschlagen. Einmal soll sie ihr einen Aschenbecher ins Gesicht geworfen haben.

Die gelegentlichen Geldzuwendungen an die Angeklagte bezeichnete der Rechtsanwalt als „eisige und demütigende Geschenke“. Diese hatte unter anderem mehrere zehntausend Franken sowie ein Auto erhalten.

Tatablauf unbestritten

Der äussere Tatablauf vom 9. Dezember 2012 war vor dem Bezirksgericht Meilen nicht mehr bestritten. Die heute 51-jährige Beschuldigte aus dem Kanton Graubünden war am Vortag mit ihrem Auto zu ihrer damals 72-jährigen Mutter nach Küsnacht ZH zu einem Geburtstagsfest gefahren.

Die Angeklagte übernachtete im Gästezimmer der Mutter. Kurz nach sechs Uhr erwachte sie und begab sich mit einer Hirsch-Skulptur ins Schlafzimmer ihrer schlafenden Mutter. Dieser drückte sie während rund 15 Sekunden ein Kissen auf das Gesicht.

Das Opfer wehrte sich heftig und begann zu schreien. Die Tochter ergriff darauf eine 500 Gramm schwere Hirsch-Skulptur und schlug damit wiederholt auf den Kopf der Mutter ein.

Dieser gelang es, sich auf den Boden fallen zu lassen. Weil sie weiter schrie, schloss die Tochter das Fenster und schlug auf die Mutter ein, bis sie keine Kraft mehr hatte.

Die Mutter überlebte mit erheblichen Kopf- und Armverletzungen. Die Beschuldigte wurde noch am selben Tag auf einer Autobahn-Raststätte festgenommen.

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