Ein 64-jähriger Mann ist in Bern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einer Pensionskasse und dem Sozialamt den Tod seiner Frau verschwiegen.
Zudem müsse der Mann 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, entschied das Regionalgericht am Dienstag. Er habe sich unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht.
Die Frau war 2008 verstorben. Ihr nur schlecht deutsch sprechender Mann unterliess es, die Pensionskasse des Ehepaars darüber in Kenntnis zu setzen. So kassierte der frühpensionierte Witwer sechs Jahre lang Monat für Monat die Altersrente der Frau und bezog so insgesamt rund 90’000 Franken.
Vom Stadtberner Sozialamt flossen etwa 140’000 Franken auf sein Konto; ein Teil davon waren unrechtmässige Bezüge, weil das Sozialamt nichts von der Altersrente der Verstorbenen wusste.
Mit einer gefälschten Unterschrift auf einem sogenannten Lebensnachweisformular stellte der Beschuldigte 2013 sicher, dass die Pensionskasse weiterhin die Rente ausrichtete. Erst im Spätsommer 2014, nach fast sechs Jahren, flog der Schwindel auf.
«Grosse Empörung»
Der Fall habe verständlicherweise grosse Empörung ausgelöst, sagte Gerichtspräsident Daniel Gerber. Vom Beschuldigten gelte es aber ein differenziertes Bild zu zeichnen. Kurz vor dem Tod der Frau habe er seine IV-Berechtigung verloren, zudem sei der Mietzins seiner Wohnung deutlich angestiegen.
Der Mann habe sich 2008 in einer «desolaten finanziellen Situation» befunden. Deshalb habe er Sozialhilfe beantragt und auch bekommen. Dem Sozialdienst habe er sehr wohl mitgeteilt, dass seine Frau verstorben sei. Er habe aber verschwiegen, dass er weiterhin die Altersrente der toten Ehefrau kassierte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert. Die Verteidigung wollte es bei einer Geldstrafe bewenden lassen: Die Pensionskasse hätte selber darauf kommen können, dass etwas nicht stimmen könne.
Der Beschuldigte hatte vor Gericht eingeräumt, er habe einen Fehler begangen. Er hat den Schweizerpass. Der gelernte Elektrotechniker floh 1985 aus Sri Lanka und ersuchte in der Schweiz um Asyl. Später wurde er im Kanton Waadt eingebürgert. Mit der Durchsetzungsinitiative habe der Fall also nichts zu tun, stellte Gerichtspräsident Gerber fest.