Todesschütze von Menznau war 2001 erleichtert eingebürgert worden

Der Mann, der in Menznau LU auf Arbeitskollegen schoss, ist 2001 erleichtert eingebürgert worden. Dass die Einbürgerungsbehörde nichts von seiner Vorstrafe wusste, sei mit dem damaligen Recht erklärbar, teilte das Amt für Gemeinden mit.

Die Fabrik Kronospan am Tag der tödlichen Schiesserei (Bild: sda)

Der Mann, der in Menznau LU auf Arbeitskollegen schoss, ist 2001 erleichtert eingebürgert worden. Dass die Einbürgerungsbehörde nichts von seiner Vorstrafe wusste, sei mit dem damaligen Recht erklärbar, teilte das Amt für Gemeinden mit.

Der mutmassliche Täter war 1991 als Flüchtling vom Kosovo in die Schweiz gelangt. 1998 wurde er wegen Raubes zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Als die zweijährige Probezeit 2000 abgelaufen war, wurde der Eintrag im Strafregister offiziell gelöscht.

Gemäss damaligem Recht hätten nur Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte Auszüge erhalten, auf denen gelöschte Vorstrafen ersichtlich waren, und zwar je nach Höhe der Verurteilung während eines Zeitraumes von 10 bis 20 Jahren, schreibt das Luzerner Amt für Gemeinden. Die gelöschten Einträge hätten nicht an andere Behörden weitergeben werden dürfen.

Die Einbürgerungsbehörde konnte deshalb von der Vorstrafe nichts wissen. Zuständig für erleichterte Einbürgerungen ist das Bundesamt für Migration.

Erleichtert eingebürgert werden kann, wer seit mehr als drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet ist und seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz lebt. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Person in der Schweiz integriert ist, die Rechtsordnung beachtet und die Sicherheit nicht gefährdet.

2007 wurden die Strafregistervorschriften verschärft. Für die Einbürgerungsbehörden seien heute die Vorstrafen bis zur definitiven Löschung ersichtlich, schreibt das Amt für Gemeinden. Bei bedingten Freiheitsstrafen betrage diese Frist 10 Jahre, bei unbedingten Strafen bis zu 20 Jahren.

Schütze beigesetzt

Vier Tage nach der Bluttat wurde der Schütze am Wohnort seiner Eltern in Nec im Kosovo beigesetzt. Der Leichnam des 42-jährigen Täters war am Samstag aus der Schweiz in den Kosovo überführt worden. Dort wurde er am Sonntagnachmittag auf dem Dorffriedhof von Nec im Südwesten des Kosovo nahe der Grenze zu Serbien beigesetzt. Das berichtete die kosovarische Zeitung „Gaseta Express“ am Montag.

An den katholischen Trauerfeierlichkeiten für den dreifachen Familienvater hätten zahlreiche Frauen und Männer teilgenommen, berichtete auch der „Blick“ am Dienstag. Er veröffentlichte die Traueranzeige der Familie des Täters.

Zwei der drei vom Schützen getöteten Opfer werden gemäss Angaben ihrer Familien am Samstag in ihren Luzerner Wohnorten beigesetzt.

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