Ein US-Bundesgericht hat die Todesstrafe im Bundesstaat Kalifornien wegen Vollzugsmängeln für verfassungswidrig erklärt. Da in dem Staat viele Todesurteile nicht umgesetzt werden, bezeichnete ein Richter die Strafe als willkürlich.
Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstosse, urteilte Richter Cormac Carney am Mittwoch laut der Zeitung «Los Angeles Times».
Seit 1978 seien von 900 Todesurteilen lediglich 13 umgesetzt worden, schrieb Carney in dem 29 Seiten langen Urteil. Bei einer so niedrigen Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Hinrichtung wegen Mordes und Vergewaltigung im Jahr 1995 mehrfach verschoben worden war. Carney hob das Urteil mit der Begründung auf, dass es unklar sei, wann oder ob der Verurteilte jeweils mit der Exekution rechnen könne. Das Urteil soll nun von einem Berufungsgericht überprüft werden.