Ein Topmanager von der Zürcher Goldküste hatte sich als Polizist ausgegeben und mehrere Strassenprostituierte vom Zürcher Sihlquai sexuell genötigt. Dafür hat ihn das Bezirksgericht Zürich am Montag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.
Ende März 2012 war der Mittvierziger von der Polizei festgenommen worden. Er legte ein umfassendes Geständnis ab und wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Mit der Staatsanwaltschaft einigte er sich auf ein abgekürztes Verfahren.
Demnach akzeptierte er nicht nur die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Nötigung sowie mehrfacher Amtsanmassung, sondern auch eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Das Gericht segnete diesen Urteilsvorschlag ab und setzte eine Probezeit von zwei Jahren fest. Zugute hielt es dem Beschuldigten sein umfassendes Geständnis.
Von einem leichten Verschulden wollte das Gericht aber nicht ausgehen. So habe der Schweizer zur egoistischen Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse das Machtgefälle zu den schutzlosen Prostituierten auf fiese Art ausgenützt, führte die Gerichtsvorsitzende aus.
Die Vorwürfe der Anklage waren vor Gericht nicht bestritten. Zwischen Oktober 2009 bis März 2012 sprach der Topmanager auf dem Strassenstrich ungarische Prostituierte an und fuhr mit ihnen an einen abgelegenen Ort. Dort gab er sich als Polizist aus und verlangte von den Geschädigten, sich auszuziehen und sich einer Leibesvisitation zu unterziehen.
Er versetzte den Frauen mit der flachen Hand mehrere Klapse ins Gesicht und tastete sie am ganzen Körper ab, auch im Intimbereich. Die Anklageschrift listete fünf Opfer auf. Den vereinbarten Preis zwischen 50 Franken und 100 Franken blieb der falsche Sittenwächter allen Geschädigten schuldig.
Reiz des Verbotenen
Es war der Reiz, für einmal aus der Welt der festen Regeln auszubrechen und etwas Verbotenes zu tun, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Erst mit der Verhaftung sei er zu sich gekommen. Er sei heute über seine eigenen Taten entsetzt. Gegenüber den Geschädigten sagte er, dass es ihm leid tue.
Staatsanwalt und Verteidigung waren sich einig, dass der Beschuldigte keine übermässige oder unnötige Gewalt eingesetzt habe. Der Verteidiger ortete das Tatmotiv im extremen Leistungsdruck, unter welchem sein Klient gelitten habe. Der Gang auf den Strassenstrich habe einer Ventilfunktion entsprochen. Für die Opfer habe er von sich aus finanzielle Entschädigungen bereit gestellt.