Die kantonalen Inspektoren haben im letzten Jahr rund 13’600 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit ans Licht gebracht. Das sind fast genau gleich viele wie im Vorjahr – obwohl mehr Kontrollen durchgeführt wurden.
Schwarzarbeit kann sowohl bei Verstössen gegen das Ausländer-, das Sozialversicherungs- oder das Quellensteuerrecht vorliegen. Ein Beispiel ist ein Ausländer ohne Aufenthaltsstatus, der auf einer Baustelle arbeitet. Wenn sein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben zahlt und keine Quellensteuer entrichtet, liegen Verstösse in allen drei Rechtsgebieten vor.
Im letzten Jahr haben die vermuteten Verstösse gegen das Ausländerrecht abgenommen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Donnerstag mitteilte. Dafür hatten die Inspektoren mehr Verdachtsfälle im Quellensteuer- und Sozialversicherungsrecht. Dies kann allerdings reiner Zufall sein. Denn die Kantone legen ihre Kontrollschwerpunkte jährlich neu fest.
70 Vollzeitstellen setzten die Kantone 2014 im Kampf gegen die Schwarzarbeit ein. Das ist eine Stelle mehr als im Vorjahr. Die Stellen werden vom SECO mitfinanziert. Die Inspektoren führten insgesamt rund 39’000 Personen- und 12’000 Betriebskontrollen durch. Damit haben die Personenkontrollen stark zugenommen, die Zahl der Betriebskontrollen blieb stabil.