Die Italienerwitze des Berner Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät von Ende Dezember in einem Comedy-Club waren nicht rassistisch. Zu diesem Schluss ist nach der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland auch das Berner Obergericht gekommen.
Es hat laut einer Mitteilung vom Freitag die Beschwerde einer Einzelperson gegen die sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung der regionalen Staatsanwaltschaft vom Februar dieses Jahres abgewiesen. Diese Person hatte Rassendiskriminierung, Ehrverletzung und Verletzung des Amtsgeheimnisses geltend gemacht.
Zum Tatbestand der Rassendiskriminierung fehle es aber an der vorausgesetzen qualifizierten Herabsetzung einer Gruppe von Personen, schreibt das Berner Obergericht. Eine Ehrverletzung liege nicht vor, «weil die (Süd-)Italiener keine beleidigungsfähige Personengruppe sind».
Eine Amtsgeheimnisverletzung hatte die Einzelperson geltend gemacht, weil Tschäppät bei seinem Italienerwitz Bezug genommen hatte auf den schweizerischen Fichenskandal. Tschäppät zitierte laut Obergericht aus einer Fiche und sagte danach, bei der fichierten Person solle es sich um einen eingebürgerten Neapolitaner handeln.
Gemäss der Fiche solle diese Person auffallend viele Nebenbeschäftigungen ausüben. «Jetzt sagen Sie mir ehrlich, ein Neapolitaner mit zu vielen Nebenbeschäftigungen. . . Können Sie sich das vorstellen? Ein Süditaliener, der zu viel ,chrampfet‘?»
Weiterzug möglich
Mehrere Strafanzeigen waren nach Tschäppäts Auftritt im Comedy-Club «Das Zelt» eingereicht worden, nur ein Nichteintretens-Entscheid wurde weitergezogen. Auch der Entscheid des Berner Obergerichts kann noch weitergezogen werden, wie es dort auf Anfrage hiess. Nächste Instanz wäre das Bundesgericht.
Tschäppät sagte nach Bekanntwerden der Strafanzeigen, er bereue seinen umstrittenen Auftritt zwar nicht. Im Nachhinein würde er die Witze über die Italiener aber weglassen. Er bedaure es, wenn sich jemand durch die Witze verletzt fühle. Seine Witze seien aber nicht rassistisch.