TÜV muss Entschädigungen an Brustimplantat-Patientinnen zahlen

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP können betroffene deutsche Frauen vom TÜV sofort Schadenersatz verlangen. Ein Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence wies am Dienstag einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab.

Ein Brustimplantat aus Silikon (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP können betroffene deutsche Frauen vom TÜV sofort Schadenersatz verlangen. Ein Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence wies am Dienstag einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab.

Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hatte den deutschen Technischen Überwachungsverein (TÜV) Rheinland Mitte November zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt.

Der TÜV, der die Produktion des Brustimplantateherstellers PIP zertifiziert hatte, habe gegen «seine Kontroll- und Aufsichtspflichten» verstossen, urteilte das Gericht.

1700 betroffenen Patientinnen sprach das Gericht eine Schadenersatzzahlung von zunächst 3000 Euro zu, bevor die genaue Entschädigungszahlung auf Grundlage von individuellen Gutachten festgelegt wird.

Hunderttausende minderwertige Implantate

Der TÜV, der sich selbst als Opfer eines Betrugs durch PIP sieht, legte gegen die Entscheidung umgehend Berufung ein und wollte vor dem Berufungsgericht in Aix-en-Provence erreichen, dass die Vollstreckbarkeit des Urteils aus Toulon ausgesetzt wird – bis zum Urteil in einem Berufungsprozess, dessen Datum noch nicht feststeht.

PIP hatte hunderttausende Implantate verkauft, die mit billigem Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon gefüllt waren. Die Kissen reissen schneller und können Entzündungen auslösen. In der Schweiz sind 280 Frauen betroffen.

Mitte Dezember wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu haben – ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die Schadenersatzforderungen gestärkt sieht.

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