Die Berner Justiz hat am Freitag Untersuchungshaft beantragt für den ehemaligen gambischen Minister Ousman Sonko, der in der Schweiz Asyl beantragt hat. Ein Gericht hat nun 48 Stunden Zeit, über den Antrag zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland in Biel habe den Antrag mit Verdunkelungs- und Fluchtgefahr begründet, sagte Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, am Freitag auf Anfrage der sda.
Der Antrag bedeute auch, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, es gebe genügend Verdachtsmomente für den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sagte Scheurer auf eine entsprechende Frage weiter. Wegen dieses Verdachts eröffnete die Bieler Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine Untersuchung gegen Sonko.
Sonko befindet sich weiter in einer zeitlich begrenzten Haft. Beim Gericht, das den Antrag der Bieler Staatsanwaltschaft prüft, handelt es sich um das Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland.
Scheurer sagte weiter, die Staatsanwaltschaft gehe nach der Befragung Sonkos davon aus, dass es sich bei ihm wirklich um den ehemaligen gambischen Innenminister handle. Ausländische Nachrichtenagenturen hatten noch Mitte Januar auch von einem gambischen Polizeichef dieses Namens gesprochen.
Schweiz für Sonko-Asylgesuch zuständig
Zu Wort meldete sich am Freitag auch das Staatssekretariat für Migration (SEM). Es teilte mit, die Schweiz sei zuständig für die Behandlung von Sonkos Asylgesuch, obwohl der Ex-Minister nach seiner Flucht aus Gambia zuerst nach Schweden reiste. Dies deshalb, weil Sonko über ein von der Schweizer Botschaft in Senegal ausgestelltes Schengen-Visum verfügt habe.
Dieses sei dem Ex-Minister aufgrund einer Einladung zu einer internationalen Konferenz in Genf ausgestellt worden. Das Schengen-Visum sei noch zu einem Zeitpunkt ausgestellt worden, als Sonko Innenminister gewesen sei.
Als Schweden nach der Einreise Sonkos dessen Gesuch geprüft habe, habe dieses Land die Dublin-Zuständigkeit der Schweiz festgestellt und die Schweiz ersucht, Sonko zu übernehmen. Diesem Ersuchen habe die Schweiz stattgegeben und Sonko am 10. November 2016 übernommen.
Das SEM wiederholte am Freitag auch, es habe die Bedeutung des Falles Sonko erkannt und die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton Bern rechtzeitig, sachgerecht und zum Teil schon vor der Einreise Sonkos informiert. «Dazu gehörte insbesondere der Nachrichtendienst des Bundes», schreibt das SEM.
Bundesanwaltschaft sagt nichts
Nicht äussern zum Fall wollte sich am Freitag auf Anfrage die Bundesanwaltschaft. Sie teilte lediglich mit, sie stehe «im Austausch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern». Nach Angaben der Berner Justiz wäre sie für die Eröffnung eines Strafverfahrens bei einem so schweren Verdacht wie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig.
Die Internetplattform der Berner Zeitung «Der Bund»/Newsnet zitierte in einer am Donnerstag erschienenen Interview den auf Asylrecht spezialisierten Berner Anwalt Gabriel Püntener mit der Aussage, Sonko hätte sofort nach seiner Einreise verhaftet werden müssen. «Zuständig wäre die Bundesanwaltschaft.»