Die US-Behörden wussten auch aus Dossiers der Grossbank UBS, welche Finanzinstitute UBS-Kunden aus den USA übernommen hatten. Die Grossbank musste diese Informationen im Amtshilfeverfahren den Schweizer Behörden liefern. Diese gaben sie an die USA weiter.
Die UBS bestätigte einen entsprechenden Vorabbericht der „Handelszeitung“ vom Donnerstag.
Die amerikanischen Ermittler haben damit für ihre Untersuchungen gegen Schweizer Banken wie Wegelin, Julius Bär oder Basler Kantonalbank nicht nur auf Selbstanzeigen von US-Steuersündern zugegriffen. Vielmehr hätten die Behörden auch aus den Dossiers der UBS gewusst, welche Finanzinstitute Kunden der Schweizer Grossbank übernommen hatten, schreibt die Zeitung.
Die US-Behörden hätten die UBS im Amtshilfeverfahren zu diesen Informationen verpflichtet, sagte UBS-Sprecher Serge Steiner der Nachrichtenagentur sda. Ausserdem habe die UBS die Anordnungen der Schweizer Behörden befolgt.
„Sowohl unter der Verfügung der Finma als auch gemäss der Amtshilfeverfügung war die UBS angewiesen, den Schweizer Behörden auch die Korrespondenz mit dem Kunden und die Schliessungsinstruktionen zu liefern“, sagt Steiner.
Gemäss der UBS waren diese Fakten aber bereits bekannt und wurden zusätzlich im Jahr 2011 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes öffentlich bestätigt.