Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb am 1. April sind bei den Konsumentenschutzorganisationen bereits 1620 Beschwerden eingegangen. Die meisten davon betreffen Werbeanrufe, welche die Betroffenen trotz Sternchens im Telefonbuch erhielten.
Mit dem Sternchen macht jemand klar, dass er oder sie zu Hause von Werbeanrufen verschont bleiben möchte. Seit dem 1. April halten die Konsumentenschutzorganisationen im Internet Formulare bereit, mit deren Hilfe Betroffene sich beschweren können.
Das Gesetz soll die Bevölkerung auch gegen Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, Betrüger im Internet oder falsche Gewinnversprechen schützen.
Bis zum 15. Mai hat die Fédération romande des consommateurs (FRC) rund 1050 Beschwerden in der Deutschschweiz, 550 in der Romandie und 20 im Tessin gezählt, wie die FRC am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.
1350 davon betreffen Werbeanrufe, was laut Valérie Muster von der FRC „keine Überraschung“ ist. 124 Beschwerden betreffen falsche Gewinnversprechen und deren 79 Adressbuchschwindel. Bei 48 Beschwerden geht es um Internetbetrug und bei weiteren 19 Beschwerden um Verkäufe nach Schneeballsystem.
Bei den Fällen von Adressbuchschwindel rufen meist Personen als Vertreter fiktiver Firmen vom Ausland Geschäftsleute an. Sie versuchen diese zu überreden, ein Dokument zu unterzeichnen, um einen angeblich falschen Eintrag im offiziellen Telefonbuch zu korrigieren. Dafür verlangen sie dann sehr hohe Geldbeträge.
Bald erste Strafanzeigen
Die FRC sowie die Deutschschweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Tessiner ACSI werden Ende Mai oder Anfang Juni erste Strafanzeigen bei den kantonalen Staatsanwaltschaften einreichen.
Verstösse gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb können mit hohen Bussen bestraft werden. „Wir hoffen, dass die Gerichte davon Gebrauch machen“, sagte Valérie Muster.