Ob sich Baselbieter Rentnerinnen und Rentner in Heimen und Spitälern bei den Ergänzungsleistungen künftig mehr Eigenvermögen anrechnen lassen müssen, entscheidet das Volk: Der Landrat hat am Donnerstag dazu ja gesagt, das nötige Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs aber verfehlt.
Der Landrat stimmte der Erhöhung des Vermögensverzehrs in zweiter Lesung mit 56 zu 26 Stimmen zu. Damit die bei Gesetzesänderungen obligatorische Volksabstimmung überflüssig geworden wäre, hätte jedoch das Vier-Fünftel-Mehr von 68 Stimmen erreicht werden müssen. Gegen die Vorlage waren die FDP und ein Teil der SVP.
Gemäss dem Landratsbeschluss soll der Vermögensverzehr von derzeit 10 auf neu 15 Prozent angehoben werden: Soviel Eigenvermögen soll künftig bei der Zumessung von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV für Heim- und Spitalbewohner als eigenes Einkommen angerechnet werden, was die Ergänzungsleistungen entsprechend mindert.
Opposition erfolglos
Die FDP und eine Minderheit der SVP wandten jedoch ein, damit setze man falsche Anreize und bestrafe jene, die etwas fürs Alter zu Seite gelegt hätten. Dagegen hiess es etwa von der SP, Sparguthaben fürs Alter seien ja gerade für solche Fälle da; im anderen Fall müssten einfach die Steuerzahler mehr übernehmen.
Die übrigen Parteien verwiesen zudem darauf, dass die Erhöhung auf 15 Prozent einen Kompromiss darstelle. Die Regierung hatte nämlich eine solche auf 20 Prozent beantragt. Die Finanzkommission des Rats war jedoch der Meinung, dies gehe nicht. Denn eine Erhöhung auf 20 Prozent war schon Teil des Entlastungsrahmengesetzes für den Staatshaushalt – dieses war aber 2012 vom Volk abgelehnt worden.
Gemäss der von der Kommission entsprechend gemilderten Vorlage könnte der Kanton dank des erhöhten Vermögensverzehrs jährliche Einsparungen von 3 Millionen Franken erzielen. Bei den Gemeinden würden 1,53 Millionen Franken eingespart. Umgesetzt werden soll die Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen per 2015.