Für Spareinlagen, die dem Kauf von Häusern oder Wohnungen dienen, dürfen die Kantone keine Steuererleichterungen gewähren. Die umstrittene Bauspar-Initiative, die sich am Modell des Kantons Basel-Landschaft orientierte, ist gescheitert.
Lediglich die Kantone Genf, Waadt, Wallis, das Tessin und Basel-Landschaft hiessen die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) gut. Basel-Landschaft kennt das Bausparen seit 1991 – das von der Initiative vorgeschlagene Modell orientierte sich am Baselbiet.
Im Volk lag der Nein-Stimmen-Anteil bei 55,81 Prozent. 1’237’728 Stimmende sagten Nein, 979’942 hätten das Bausparen befürwortet. Am meisten Zustimmung fand die Initiative im Tessin mit 63 Prozent. Das deutlichste Nein kam mit 64,1 Prozent aus Bern; Basel-Stadt sagte zu 64 Prozent Nein. Die Beteiligung lag bei 45 Prozent.
Gemäss der Initiative hätten die Kantone für Sparguthaben für den erstmaligen Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum freiwillig bis zu zehn Jahre lang Steuerabzüge gewähren können. Für Alleinstehende hätte die Obergrenze bei 15’000 Franken pro Jahr gelegen, für Ehepaare bei 30’000 Franken.
Im Parlament umstritten
Für Investitionen zum Energiesparen hätten Alleinstehende in der gleichen Frist jährlich 5000 Franken (Ehepaare: 10’000) steuerlich begünstigt sparen können. Die Kantone hätten zudem staatliche Fördergelder für das Bausparen und das Sparen für energietechnische Sanierungen von der Einkommenssteuer befreien können.
Ziel der Initianten war es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Sie waren der Ansicht, dass die Schweiz zu wenig unternehme, um das Wohneigentum zu fördern.
Der Bundesrat lehnte die Initiative ab. Seiner Meinung nach hätten vor allem Wohlhabende profitiert, die sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung ohnehin leisten können. Im Parlament war die Initiative so umstritten, dass Nationalrat und Ständerat sich nicht auf eine Abstimmungsempfehlung einigen konnten.
Weitere Abstimmung im Juni
Das Bausparen bleibt nach dem Urnengang vom Wochenende auf der Abstimmungsagenda. Am 17. Juni wird den Stimmberechtigten die enger gefasste Bauspar-Initiative des Hauseigentümerverbandes (HEV) vorgelegt. Diese fordert, dass die Kantone das Bausparen steuerlich begünstigen müssen. Zurückgezogen werden kann sie nicht mehr.
Diese zweite Initiative ist im Gegensatz zum Begehren der SGFB zwingend für Bund und Kantone. Sie sieht ebenfalls während zehn Jahren einen Steuerabzug fürs Bausparen vor. Allerdings ist dieser mit 10’000 Franken pro Person respektive 20’000 Franken für Ehepaare tiefer als in der am Sonntag abgelehnten Volksinitiative.
Die gescheiterte Initiative des SGFB orientierte sich an einem Modell des Kantons Basel-Landschaft. Wird am 17. Juni auch die zweite abgelehnt, müssen Bausparende im Baselbiet ihre Guthaben ins normale Vermögen überführen, wie es im Vorfeld hiess.