Der Walliser Chefbeamte Jean-Marie Cleusix gibt per sofort seine Dienststelle im Bildungsdepartement ab. Er wurde am Donnerstagabend ins Spital eingeliefert. Cleusix war in einen jahrelangen Rechtsstreit um unbezahlte Steuern verstrickt gewesen.
Die Walliser Regierung habe von seiner Demission mit sofortiger Wirkung als Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen Kenntnis genommen, teilte die Walliser Staatskanzlei am Mittwochabend mit. «Jean-Marie Cleusix hat diesen Entscheid aus gesundheitlichen Gründen getroffen. Er kehrt zurück in die Lehrtätigkeit», heisst es im Communiqué.
Wie der Walliser Bildungsdirektor Oskar Freysinger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, ist Cleusix am Donnerstagabend mit Magenproblemen ins Spital eingeliefert worden. Die Demission habe nichts mit der Steueraffäre zu tun. Cleusix habe das Geld zurückbezahlt, seither sei die Affäre kein Thema mehr gewesen.
Cleusix hatte jahrelang im Rechtsstreit mit der Gemeinde Leytron VS gelegen. Der Streit um seine unbezahlten Steuern weitete sich im Wallis zur Staatsaffäre aus. Im vergangenen Herbst hat er schliesslich freiwillig 62’621 Franken an den Staat zurückerstattet.
Der Streit war 2014 an die Öffentlichkeit gelangt, als die Gemeinde den Ausfall der Steuern ihres Einwohners der Jahre 1995 bis 1998 beklagte. Cleusix hatte die Steuerveranlagungen jeweils angefochten.
Dossier acht Jahre verlegt
Die für Streitigkeiten zuständige Steuerrekurskommission verlegte das Dossier aber während acht Jahren. Als es wieder aufgefunden wurde, blieb es über ein Jahr hängig, bis die Steuerschulden schliesslich verjährt waren.
Nach einem Disziplinarverfahren kassierte Cleusix seine Steuerversäumnisse einen schriftlichen Verweis. Die Versäumnisse der Steuerrekurskommission wurden von der Geschäftsprüfungskommission sowie der Justizkommission des Walliser Grossen Rats untersucht.
Eine der Forderungen der GPK lautete, dass der Chefbeamte seine Steuerstreitigkeiten mit den betroffenen Behörden so rasch als möglich legt. Die Walliser Regierung war der Ansicht, dass diese Forderung erfüllt wurde.
Weitere offene Beträge beglichen
Die Rückerstattung von über 62’000 Franken wurde zwischen dem Kanton und der Gemeinde Leytron je zur Hälfte aufgeteilt. Zugleich überwies Cleusix geschuldete Beträge für die Kantons- und die direkte Bundessteuer für die Jahre 2010 bis 2015.
Er hatte in Erwartung einer definitiven Steuerveranlagung für diese Jahre noch nicht die gesamten Forderungen beglichen. Er wollte aber keine Posten mehr offen lassen.