Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura und der WWF Schweiz protestieren gegen die geplante Revision der Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung (WZVV). Sie würde zu einer massiven Abschwächung des Schutzes führen, kritisieren sie.
Gemäss der revidierten WZVV könnten in Zukunft in den Wasser- und Zugvogelreservaten Vögel abgeschossen werden. Dies, obwohl der Bundesrat erst vor fünf Jahren Abschüsse noch kategorisch ausgeschlossen habe.
Vorläufig wären die Tötungen beim Auftreten von Schäden noch auf jagdbare Arten beschränkt. Doch erstens sei von den über zwei Dutzend Entenarten, die in den Wasservogelreservaten vor Jagd und Störungen geschützt werden sollen, über die Hälfte in der Schweiz jagdbar. Und zweitens verlangten Kantone bereits auch Abschüsse geschützter Arten. Sogar der Biber solle in Schutzgebieten bekämpft werden, teilten die Umweltorganisationen gemeinsam mit.
Unverständlich sei auch, dass in den Wasservogelreservaten künftig massiv gegen den Kormoran eingegriffen werden könnte. Denn erst kürzlich habe das Bundesverwaltungsgericht klar festgehalten, dass auch die grösste Kormorankolonie am Neuenburgersee für die Berufsfischerei keine untragbaren Schäden verursache. Neue Studien des Bundesamts für Umwelt hätten diesen Befund bestätigt.
Die Fischereierträge hätten sogar seit einem Vierteljahrhundert an jenen Seen zugenommen, an denen die meisten Kormorane brüteten. Die Erträge hätten letztes Jahr einen neuen Höchststand seit 1992 erreicht. Um trotzdem gegen den Kormoran vorgehen zu können, solle nun kurzerhand das heute geltende Kriterium von «untragbaren» auf neu «übermässige» Schäden heruntergestuft werden.
Schliesslich sollen bei den national bedeutenden Reservaten neu die Kantone Abschuss- und andere Eingriffsbewilligungen geben können und nicht nur der Bund. Dies würde dazu führen, dass es weit über ein Dutzend verschiedene Ausführungen der Bundesvorschriften für Schutzgebiete von nationaler Bedeutung gäbe.
Keine neuen Schutzgebiete
Die Naturschutz- und Umweltverbände weisen weiter darauf hin, dass seit dem Inkrafttreten der WZVV im Jahr 1991 beim Schutz der Wasservogelgebiete noch immer erst die Hälfte der Arbeit gemacht sei. Von den nach wissenschaftlichen Kriterien zu schützenden Gebieten seien erst 20 unter der WZVV ganz geschützt und 13 teilweise, weitere 20 aber noch gar nicht.
Trotz dieser unhaltbaren Situation solle nun mit der jetzigen Revision kein einziges der noch fehlenden Gebiete als neues Reservat ausgeschieden werden.