Die Masseneinwanderungsinitiative sorgt weiterhin für politische Betriebsamkeit. Ein unbekanntes Komitee will mit einer Volksinitiative die Zuwanderung einschränken, sobald die Erwerbslosigkeit 3,5 Prozent übersteigt. Gekündigt werden soll die Personenfreizügigkeit.
Das überparteiliche Initiativkomitee des Vereins «VISIONswiss für unsere Kinder» hat am 14. Februar die eidgenössische Volksinitiative «Zuerst Arbeit für Inländer» (ZAFI) bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht, wie der Verein in einer Mitteilung vom späten Montagabend schreibt.
Treibende Kraft hinter dem Begehren ist Vereinspräsident und Vizepräsident der SVP Beromünster, Richard Koller. Das Komitee besteht aus national unbekannten Personen aus dem Raum Luzern und Aargau, ist überparteilich zusammengesetzt und parteiungebunden.
Koller erklärte auf Anfrage der sda, er handle ohne Absprache mit der SVP und der AUNS, die ebenfalls daran sind, eine Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit auszuarbeiten. Er hoffe aber auf Unterstützung aus diesen Kreisen.
Automatismus bei Zuwanderung
Lanciert hat Koller die Initiative als Reaktion auf die ungenügende Umsetzung der Zuwanderungsinitiative (MEI) im Parlament. «Unsere Initiative soll als Guillotine wirken, wenn die Politik ihre Aufgaben nicht macht», sagt Koller.
Damit geht die Initiative weiter als die MEI. Konkret fordert sie, dass die Schweiz die Zuwanderung einschränkt, sobald die Erwerbslosigkeit in der Schweiz laut der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 3,5 Prozent übersteigt. Zudem dürften keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen den Verfassungsartikel verstossen, heisst es im Initiativtext.
Ausnahme für Reiche
Keine Beschränkung soll es für Zuwanderer geben, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen. Ausgenommen sind auch Personen, die hierzulande das letzte Schuljahr, eine berufliche Grundbildung oder das Studium abgeschlossen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Liegt die Arbeitslosigkeit für einen anerkannten Berufs- und Hochschulabschluss gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft unter 1 Prozent, kann der Bundesrat ein Kontingent für Arbeitsbewilligungen für Ausländer mit diesem Abschluss festlegen.
In den Übergangsbestimmungen verlangt die Initiative, die Personenfreizügigkeit drei Monate nach Inkrafttreten des Verfassungsartikels zu kündigen, sofern das Abkommen nicht entsprechend angepasst oder gekündigt wurde.