Unbestrittene Advents-Sonntagsverkäufe separat verankern

Nach dem Abstimmungs-Nein vom 3. März in Basel-Stadt zur Verlängerung der Samstags-Ladenöffnungszeit schlägt die Regierung nun vor, die unbestrittenen beiden Advents-Sonntagsverkäufe und Feiertagsregelungen separat ins kantonale Gesetz zu schreiben.

Nach dem Abstimmungs-Nein vom 3. März in Basel-Stadt zur Verlängerung der Samstags-Ladenöffnungszeit schlägt die Regierung nun vor, die unbestrittenen beiden Advents-Sonntagsverkäufe und Feiertagsregelungen separat ins kantonale Gesetz zu schreiben.

Die Advents-Verkaufssontage seien «bewährt», teilte die Regierung am Dienstag mit. Ferner will sie den Bettag vom bisherigen «hohen» zu einem «übrigen» Feiertag degradieren: Dies erweitert den Spielraum für bestimmte öffentliche Anlässe am Bettag wie den «Slowup», die mit dem bisherigen Status erschwert sind.

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