Uni Zürich muss mehr Details von UBS-Sponsoringvertrag offenlegen

Die Universität Zürich (UZH) muss den Sponsoringvertrag mit der UBS grossteils offenlegen. Dies hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) entschieden.

Protest gegen das Engagement der UBS im April 2012 (Archiv) (Bild: sda)

Die Universität Zürich (UZH) muss den Sponsoringvertrag mit der UBS grossteils offenlegen. Dies hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) entschieden.

Die UBS finanziert mit 100-Millionen Franken den Ausbau der Forschung in den Wirtschaftswissenschaften. Als die Universität im April 2012 diese finanzielle Unterstützung bekannt gab, verlangten die Wochenzeitungen «WOZ» und die Schweizer Ausgabe der «Zeit», den Vertrag einzusehen.

Die Zeitungen stützten sich dabei auf das Öffentlichkeitsprinzip. Die Uni wies das Begehren ab. Im April 2013 wies die Reko die Uni in einem Zwischenentscheid an, eine stark eingeschwärzte Vertragskopie offenzulegen. Nun liegt der Schlussentscheid der Reko vor, der darüber hinaus geht, wie die «WOZ» am Mittwoch mitteilte.

«Die Angst, künftig keine Sponsoringabkommen mit lichtscheuen Geldgebern mehr abschliessen zu können, ist kein zulässiger Grund, Sponsoringverträge integral geheim zu halten», schreibt die Zeitung und betont die Bedeutung des Entscheides: «Damit hat erstmals in der Schweiz eine juristische Instanz dazu Stellung bezogen, inwieweit Geheimverträge zwischen öffentlichen Hochschulen und privaten Geldgebern mit dem Öffentlichkeitsprinzip vereinbar sind.»

Transparenz hat Grenzen

So ganz transparent werden die Verträge damit aber nicht: Gemäss dem Entscheid dürfen Passagen geheim bleiben, die noch einen gewissen Verhandlungsspielraum offenlassen. Denn das Gesetz schütze das Interesse der Vertragspartner, in laufenden Verhandlungen nicht durch eine Offenlegung behindert zu werden.

Ein merkwürdiges Argument findet dies die «WOZ» und kritisiert, dass weiterhin Passagen des Vertrags geschwärzt bleiben dürfen. «Inwieweit ein Mitwissen der Öffentlichkeit die Verhandlungen der beiden Vertragspartner beeinträchtigen könnte – ausser dadurch, dass es ihnen unangenehm wäre, wenn allfällige Mauscheleien bekannt würden –, lässt sich schwer einsehen.»

Die Universität will den Entscheid nun sichten und danach entscheiden, ob sie ihn ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen wird, wie die Universität auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Sie hat 30 Tage Zeit, Rechtsmittel zu ergreifen.

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