Für manche Mädchen ist die Sommerzeit die gefährlichste Zeit des Jahres. Während der Ferien im Herkunftsland können ihnen Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung drohen. UNICEF Schweiz fordert Präventionsprogramme, um gefährdete Mädchen wirksam vor gravierenden Verletzungen ihrer Rechte zu schützen.
Gemäss einer Mitteilung von UNICEF Schweiz vom Montag zeigen Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, dass gerade die langen Sommerferien dafür genutzt werden, Mädchen in ihren Herkunftsländern beschneiden zu lassen.
Seit dem 1. Juli verbietet das Schweizerische Strafgesetzbuch jegliche Form der weiblichen Genitalverstümmelung. Damit können nun Personen strafrechtlich verfolgt werden, die ein in der Schweiz wohnhaftes Mädchen beschneiden lassen, auch wenn dies im Ausland geschieht.
Aber UNICEF Schweiz genügt die Strafnorm nicht. Um Mädchen wirkungsvoll gegen Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, fehlten in der Schweiz wichtige Grundvoraussetzungen, schreibt UNICEF.
In der föderalen Schweiz sei „eine Systematisierung und eine verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Koordination in der Präventionsarbeit und dem Kinderschutz notwendig“.
Mit anderen Worten: Es braucht eine breit angelegte Prävention, die die eigenen Ressourcen der jungen Menschen, die Schutzmechanismen ihrer Familie, Gemeinschaft und Kultur stärkt. Dazu gehört gemäss UNICEF die Vermittlung von Wissen über die Kinderrechte.