Universität Zürich reicht Anzeige gegen Mörgeli ein

Die Universität Zürich hat eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter Christoph Mörgeli eingereicht. Mörgeli hätte nach Ansicht der Uni die Namen der Autoren eines als vertraulich eingestuften Expertenberichts nicht bekannt geben dürfen.

Christoph Mörgeli hat eine Anzeige der Uni Zürich am Hals. (Bild: sda)

Die Universität Zürich hat eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter Christoph Mörgeli eingereicht. Mörgeli hätte nach Ansicht der Uni die Namen der Autoren eines als vertraulich eingestuften Expertenberichts nicht bekannt geben dürfen.

Eine Anzeige gegen Mörgeli sei am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eingetroffen, bestätigte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, am Donnerstag auf Anfrage einen Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung».

Vorab zu prüfen habe der federführende Staatsanwalt, ob er für die Eröffnung eines Verfahrens eine Ermächtigung beim Obergericht einholen müsse, da es im Fall Mörgeli um Ermittlungen gegen einen früheren kantonalen Beamten ginge, sagte Bouvard.

Die Vorwürfe der Uni basieren auf einer Medienkonferenz vom 11. April. Mörgeli hatte die Namen der Mitglieder einer internationalen Expertenkommission genannt, welche die Objektsammlung des Medizinhistorischen Instituts und Museums beurteilt hatten. Die Namen sind gemäss Uni aber vertraulich, wie Uni-Sprecher Beat Müller auf Anfrage sagte.

Wegen des Berichts wird bereits gegen zwei Mitarbeitende des Medizinhistorischen Instituts der Universität, an dem der Zürcher SVP-Nationalrat Mörgeli bis zu seiner Entlassung arbeitete, ermittelt.

Die Institutsmitarbeitenden stehen im Verdacht, den Bericht zusammen mit dem damals noch unter Verschluss gehaltenen Akademischen Bericht 2011 dem «Tages-Anzeiger» zugespielt zu haben. Die beiden Berichte stellten Mörgeli ein schlechtes Arbeitszeugnis aus.

Die zwei Mitarbeiter sind gemäss Müller «vorsorglich im Amt eingestellt», das heisst, sie arbeiten nicht, bekommen aber den Lohn. Dies gilt solange, das Verfahren läuft.

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