UNO: Todesurteile gegen Muslimbrüder sind Bruch der Menschenrechte

Die Todesurteile eines ägyptischen Gerichts gegen 529 Anhänger der Muslimbruderschaft sind nach Einschätzung des UNO-Kommissariats für Menschenrechte (OHCHR) ein Bruch der Menschenrechte.

Unfaire Prozesse in Kairo (Symbolbild Wegweiser zum Polizeigebäude) (Bild: sda)

Die Todesurteile eines ägyptischen Gerichts gegen 529 Anhänger der Muslimbruderschaft sind nach Einschätzung des UNO-Kommissariats für Menschenrechte (OHCHR) ein Bruch der Menschenrechte.

Todesurteile müssten den höchsten Standards eines fairen Prozesses genügen, erklärte der Sprecher des UNO-Menschenrechtsbüros am Dienstag in Genf.

Die Rechte der Angeklagten seien grob missachtet worden. Ausserdem sei die Todesstrafe für Delikte ausgesprochen worden, die nicht zu den besonders ernsten Verbrechen zählten. Die massenhaften Todesurteile seien beispiellos in der jüngeren Geschichte, erklärte der Sprecher.

Am Montag hatte das Gericht nach nur zwei Anhörungen Todesurteile gegen 529 Angeklagte gefällt. Von den Verurteilten befinden sich laut Justizangaben 153 in Haft, die übrigen sind auf der Flucht.

Seit Dienstag stehen etwa 700 weitere Anhänger des im Juli gestürzten Präsidenten Mohammed Mursi vor Gericht. Die Angeklagten sollen sich für ihre Teilnahme an gewaltsamen Protesten im Sommer verantworten, bei denen zwei Polizisten getötet worden waren.

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