UNO weist Schadenersatzforderungen von Cholera-Opfern in Haiti ab

Die Vereinten Nationen haben Schadensersatzforderungen Tausender Haitianer zurückgewiesen, die von einem Cholera-Ausbruch betroffen sind. Die UNO berief sich in ihrer Entscheidung auf ihre Immunität, die in einer UNO-Konvention aus dem Jahr 1946 geregelt ist.

Eine an Cholera erkrankte Frau erhält eine Infusion (Archivbild) (Bild: sda)

Die Vereinten Nationen haben Schadensersatzforderungen Tausender Haitianer zurückgewiesen, die von einem Cholera-Ausbruch betroffen sind. Die UNO berief sich in ihrer Entscheidung auf ihre Immunität, die in einer UNO-Konvention aus dem Jahr 1946 geregelt ist.

Die UNO habe den Vertretern der Kläger verdeutlicht, dass die Forderungen unzulässig seien, sagte UNO-Sprecher Martin Nesirky am Donnerstag, ohne sich zu Details zu äussern. Rund 5000 Erkrankte und Angehörige von Cholerapatienten, die an der Krankheit gestorben waren, hatten Schadenersatzforderungen gestellt.

Die Anwälte der Kläger hatten von der UNO jeweils 100’000 Dollar für jeden Todesfall sowie 50’000 Dollar für jeden Cholera-Infizierten gefordert. Bei der UNO reichten sie deshalb Klage ein, weil einer Studie zufolge aus Nepal stammende UNO-Blauhelmsoldaten für die Epidemie mit Tausenden Toten verantwortlich sein sollen.

Die UNO hat eine Verantwortung für die Epidemie bislang nicht eingestanden. Nesirky sagte in New York, UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon habe in einem Telefonat mit Haitis Staatschef Michel Martelly aber versichert, dass die UNO zur „Ausrottung der Cholera in Haiti“ entschlossen sei.

Die Cholera war im Oktober 2010 ausgebrochen, seitdem starben dort der Weltgesundheitsorganisation (WTO) zufolge mehr als 7700 Menschen daran. Mehr als 620’000 Menschen infizierten sich mit der Krankheit, die schweren Durchfall und Erbrechen verursacht und unbehandelt in kurzer Zeit zum Tod führen kann.

Vor dem Ausbruch der Infektionskrankheit war Haiti von einem schweren Erdbeben heimgesucht worden, bei dem im Januar 2010 etwa 250’000 Menschen starben.

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