Unternehmen im Kanton Zürich müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen

Unternehmen im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft Kirchensteuern zahlen. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» der Jungfreisinnigen mit 71,8 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 55,4 Prozent.

Zürcher Firmen müssen weiterhin Kirchensteuern zahlen (Symbolbild) (Bild: sda)

Unternehmen im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft Kirchensteuern zahlen. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» der Jungfreisinnigen mit 71,8 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 55,4 Prozent.

132’356 Stimmberechtigte sprachen sich für, 337’639 gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen aus. In keiner einzigen Gemeinde fand die Initiative eine Mehrheit.

Unterstützt hatten die Initiative SVP, FDP und EDU sowie der Gewerbeverband. Die anderen Parteien, das Kantonsparlament und die Regierung lehnten die Initiative ab.

Für die Landeskirchen wäre ein Ja an der Urne verheerend gewesen: Sie hätten über 100 Millionen Franken jährlich verloren, die sie für gesellschaftliche Aufgaben ausgeben. Rund 40 Prozent der Einkünfte wären der römisch-katholischen und der reformierten Kirche weggebrochen.

«Eine Zwangsabgabe»

Die Junge FDP sieht in der Steuer eine «unerwünschte Zwangsabgabe». Unternehmen hätten im Gegensatz zu Privatpersonen keine Wahlfreiheit, die Kirche finanziell zu unterstützen. Eine Firma könne nicht gläubig oder ungläubig sein und dürfe daher nicht verpflichtet werden, religiöse Institutionen mitzufinanzieren.

Initiativen zur Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen hatten die Jungfreisinnigen auch in anderen Kantonen gestartet. Die Bündner Stimmberechtigten lehnten im Februar das Begehren ab; in Nidwalden wurde eine Initiative im November 2013 vom Landrat abgelehnt und danach vom befürwortenden Komitee zurückgezogen.

Keine Kirchensteuer für Firmen kennen einzig die Kantone AG, AR, BS, SH und GE. Der Kanton Waadt erhebt die Steuer weder für juristische noch für natürliche Personen.

Nein zu rigorosem Werbeverbot

Abgelehnt wurde auch die Initiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen» des Blauen Kreuzes. Das rigorose Werbeverbot wurde mit einem Nein-Anteil von 62,2 Prozent verworfen. Bei einer Stimmbeteiligung von 55.7 Prozent sagten 179’607 Stimmberechtigte Ja, 295’188 Nein zur Initiative.

Der Regierungsrat, das Kantonsparlament und alle grossen Parteien hatten die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die Gegner erachteten das Begehren als unverhältnismässig. Zudem wurde befürchtet, dass sich Sponsoren, die den Sport finanziell massgeblich unterstützen, zurückziehen könnten.

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