Unternehmen, die künftig die allgemeine Abgabe für Radio- und Fernsehempfang eintreiben möchten, können sich bis Mitte November beim Bund bewerben. Der Zuschlag soll im ersten Quartal 2017 erfolgen. Startschuss für das neue Abgabesystem ist Anfang 2019.
Das Mandat für das Inkasso der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe, welche gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die bisherige Empfangsgebühr ersetzen wird, wurde öffentlich ausgeschrieben, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am Dienstag mitteilte. Bewerben können sich die Billag, die derzeit die geräteabhängige Empfangsgebühr eintreibt, und andere Unternehmen.
Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, hat danach bis 2018 Zeit, um die notwendige Infrastruktur für die Erhebung der Haushaltsabgabe bereitzustellen. Dabei werde es eng mit den Kantonen und Gemeinden, welche die Haushaltsdaten liefern werden, zusammenarbeiten.
Erste Rechnungen nach dem neuen System sollen Anfang Januar 2019 gestellt werden. Der Vertrag wird bis Ende 2025 laufen.
Tiefere Entschädigung
Die Billag, deren Vertrag Anfang 2019 ausläuft, wird für ihr Inkasso vom Bund mit 54 Millionen Franken pro Jahr entschädigt. Wie hoch die Entschädigung im neuen Mandat sein wird, soll nach dem Zuschlag vertraglich geregelt werden, wie das BAKOM schreibt. Allerdings werde diese «tiefer ausfallen», weil die Eidgenössische Steuerverwaltung künftig um das Inkasso der Unternehmensabgabe besorgt sein wird.
Grundlage für den Wechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Abgabe ist das revidierte RTVG, das am 1. Juli in Kraft trat. Das neue Abgabesystem berücksichtigt, dass Radio- und Fernsehprogramme auch auf dem Handy und dem Computer empfangen werden können und somit die meisten Haushalte über Empfangsgeräte verfügen.
Wie hoch die neue Abgabe sein wird, entscheidet der Bundesrat erst kurz vor Inkrafttreten des neuen Systems. Voraussichtlich dürfte die Abgabe für Privathaushalte von heute 451 Franken auf 400 Franken sinken.