Wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz hat die Staatsanwaltschaft einem Berner Oberländer Waffennarren eine bedingte Geldstrafe und eine Busse aufgebrummt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Im vergangenen Oktober durchsuchte die Polizei mit einem grossen Aufgebot das Haus des Mannes in Unterseen, das bis unters Dach voller Waffen war. Der Waffenbesitzer wurde vorübergehend festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuss gesetzt. Der Fall sorgte damals landesweit für Schlagzeilen.
Der Berner Oberländer war nicht wegen eines Verbrechens ins Visier der Polizei geraten, sondern weil er Termine zur Kontrolle von Waffen nicht einhielt und von den Behörden geforderte Dokumente nicht einreichte.
Nachdem die Polizei 2400 Waffen und 53 Kisten Munition und etwas später auch noch 400 Kilogramm Sprengstoff sichergestellt hatte, begannen Abklärungen, ob der Besitzer für die Waffen die damit verbundenen Auflagen erfüllt und ob die Lagerung und Bewirtschaftung korrekt war.
Der stattliche 69-Jährige ist Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident einer in der Region nicht näher bekannten Firma, die über eine Waffenhandelsbewilligung verfügt.
Nicht alle Bewilligungen
Die Staatsanwaltschaft Berner Oberland kam nun zum Schluss, dass der Waffenhändler Waffen unsorgfältig aufbewahrte und in verschiedenen Fällen nicht über die nötigen Ausnahmebewilligungen verfügte.
Wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz bestrafte die Staatsanwaltschaft den Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Franken, insgesamt also 6300 Franken.
Die Probezeit wurde auf vier Jahre angesetzt, wie aus dem Amtsblatt des Kantons Bern hervorgeht, das damit eine Meldung des «Berner Oberländer» vom Donnerstag bestätigt. Ausserdem brummte die Staatsanwaltschaft dem Mann eine Verbindungsbusse von 1400 Franken auf.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, denn dagegen wurde Einsprache erhoben, wie Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.
Erst vor wenigen Tagen hatte das bernische Verwaltungsgericht sich ebenfalls mit dem Mann beschäftigt. Dieser hatte sich gegen die Hausdurchsuchung im vergangenen Oktober rechtlich zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht beurteilte die Polizeiaktion hingegen als recht- und verhältnismässig.