In der Frühlingssession 2018 stimmte das nationale Parlament für die «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten». Dabei handelt es sich um eine auf Druck der Versicherungslobby zustande gekommene, vorgezogene Änderung des «Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG)».
Das Gesetz erlaubt es den Versicherungen, die unter das ATSG fallen – darunter die IV, Ausgleichskassen, Suva und Krankenkassen – ohne richterlichen Beschluss die Überwachung von Versicherten anzuordnen.
Privatdetektive dürfen von öffentlich zugänglichen Orten aus in Wohnzimmer und auf Balkone der Versicherten spähen sowie Bild- und Tonmaterial aufnehmen. Mit richterlicher Genehmigung ist zur Standortbestimmung auch der Einsatz von Drohnen und GPS-Trackern erlaubt. Damit haben die Versicherer mehr Rechte als die Polizei im Kampf gegen mutmassliche Terroristen.
Nur das Referendum kann das Gesetz stoppen
Schweizer Staatsrechtler sehen darin eine Verletzung von Grundrechten. Über die Parteigrenzen hinweg befürchten auch viele Politiker, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würden. Trotzdem wollte keine der etablierten Parteien das Referendum ergreifen.
Ein kleine Gruppe aufgebrachter Bürgerinnen und Bürger schritt deshalb zur Tat: Die Autorin Sibylle Berg, der Anwalt Philip Stolkin und der Jungpolitiker Dimitri Rougy stellten mit dem Kampagnen-Profi Daniel Graf ein Referendum auf die Beine.
Bis zum 5. Juli müssen 50’000 gültige Unterschriften gegen das Spitzel-Gesetz zusammenkommen, damit die Schweizer Stimmbevölkerung darüber abstimmen kann.
So helfen Sie mit:
Bogen herunterladen, fünf Unterschriften zusammentragen, zusammenfalten und einsenden (das Porto ist bereits bezahlt). Weitere Informationen: versicherungsspione-nein.ch
Wichtig: Das Referendum darf nur von stimmberechtigten Schweizer Bürgern unterzeichnet werden. Alle Unterschriften auf einem Bogen müssen aus der gleichen Wohngemeinde stammen (ansonsten sind alle Unterschriften ungültig).